| Datum: | 02.07.2010 |
| gültig bis: |
| Schlagzeile: | Gewitterregen und Rückstau aus der Kanalisation , |
| Nachricht: |
Gewitterregen und Rückstau aus der
Kanalisation Die Sommergewitter geben wieder Anlass,
auf die Problematik des Rückstaus in der Kanalisation hinzuweisen und
Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man diese Probleme vermeiden kann. Trotz allem
Verständnis für Beschwerden über Schäden und Beeinträchtigungen durch z. B.
überschwemmte Kellerräume kann nur eine sachliche Darstellung der Situation
weiterhelfen. Seit Bestehen von Kanalisationssystemen sind
Rückstauprobleme ständiger Begleiter und unvermeidbare Folge starker
Regenereignisse. Kanäle können nicht so ausgelegt werden, dass sie jedes nur
erdenkliche Regenereignis schadlos abführen können. Dies scheitert einerseits
an der Finanzierbarkeit aber auch an technischen und rechtlichen Zwängen. Wären
beispielsweise die Leitungen deutlich größer dimensioniert, wären bei
Trockenwetter – wenn nur das reine Schmutzwasser abgeleitet wird – infolge
einsetzender Faulprozesse, erhebliche Geruchsbelästigungen zu befürchten. An dieser Stelle möchten wir auch einmal darauf
hinweisen, dass die Kanalisation in erster Linie dem Gewässerschutz dient. Sie
ist so zu konzipieren, dass sie eine geordnete Schmutzwasserentsorgung
gewährleistet. Die ungebremste Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers
wird zunehmend kritisch gesehen. Nüchtern betrachtet lassen sich bestehende
Entwässerungssysteme jedoch nur schwerlich umstrukturieren. Im Zuge der
Realisierung von Um- und Neubauten wird jedoch auch verlangt, das Regenwasser
am Ort des Anfalls zu bewirtschaften und nach Möglichkeit gar nicht mehr
abzuleiten. Nun wird auch nachvollziehbar, weswegen
Regenwasser aus Außengebieten (Weinberge, Waldwege…) nicht den Kanälen der Ortsentwässerung zugeleitet werden darf. Hinsichtlich der
großen Gewitterregen müssen insoweit Kompromisse eingegangen werden, was sich
in den einschlägigen technischen Vorschriften (DIN 1986; DIN EN 1610 usf.)
widerspiegelt. Würden diese Vorgaben konsequenter beachtet, hätten Schäden in
der Vergangenheit vermieden werden können und würden auch in der Zukunft
vermieden, wenn die betroffenen Anwesen beispielsweise über einen
funktionierenden Rückstauschutz verfügten. Wir müssen immer wieder feststellen,
dass – trotz vielfacher Aufforderung – die Rückstausicherungen fehlen oder die
Anschlussleitungen fehlerhaft ausgeführt bzw. geführt sind. Zudem erstatten die
Sachversicherer bei unsachgemäßem Schutz vor Rückstau die entstehenden Schäden
nicht! Besonders ärgerlich ist dies aus unserer Sicht,
wenn die technischen Vorgaben selbst bei Neubauten nicht beachtet werden –
zumal diese bereits seit 100 Jahren (!) den wirksamen Rückstauschutz verlangen. Daher sollten Sie als Grundstückseigentümer in
eigenem Interesse die technischen Vorschriften ernst nehmen und ggfls. Ihre Vertragspartner (Bauunternehmen,
Installationsunternehmen, planende Architekten) an deren Einhaltung erinnern!
Ihre Verbandsgemeindewerke Schweich sind gerne bereit Ihnen in dieser
Angelegenheit beratend zu Seite zu stehen. Verbandsgemeindewerke Schweich
(Abwasserwerk) , Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Tel.: 06502-407705, -407707 www.wasser-schweich.de; info@wasser-schweich.de Hilfe bei Unwetterereignisse Die anstehenden
Sommergewitter nehmen wir zum Anlass, die Bevölkerung der Verbandsgemeinde
Schweich nochmals auf mögliche Unterstützung der Feuerwehren und
Hilfsorganisationen bei großflächigen Schadensereignissen wie Unwettern
hinzuweisen. Unsere
Feuerwehren sind für Unwettereinsätze gut vorbereitet und ausgerüstet. Diese
Einsätze werden für die Orte der Verbandsgemeinde Schweich von der
Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) im Gerätehaus Schweich koordiniert. Die
bei der zuständigen Leitstelle in Trier eingehenden Notrufe werden in der FEZ
erfasst und mit entsprechenden Prioritäten versehen. Da
nicht alle Einsatzstellen zeitnah bearbeitet werden können, bitten wir die
Bürger zur Beachtung der folgenden Hinweise: Setzen
Sie einen Notruf bei Unwettern nur dann ab, wenn in Ihrem Haus durch das
Unwetter Personen oder Sachwerte akut gefährdet sind. Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden,
bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der NOTRUFNUMMER 112. Bitte
halten Sie die Notrufleitungen während eines Unwetters für Notfälle frei und
melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des
Unwetterschubes. Sollte
es durch Überlastung oder Ausfall der Telefonnetze nicht möglich sein einen
Notruf abzusetzen, wenden Sie sich wenn möglich an die im Ort tätigen
Einsatzkräfte. Von dort aus kann ihr Anliegen in der Regel immer an die
zuständige Einsatzleitung weitergegeben werden. Die
Feuerwehren können bei flächigen Schadensereignissen, wie z.B. Unwettern die
Einsatzstellen nicht alle gleichzeitig bearbeiten. Haben Sie Geduld, da es in
diesen Fällen nach dem Absetzen des Notrufes einige Zeit dauern kann, bis die
Feuerwehr eintrifft. Die
Feuerwehr kann mit ihrem vorhandenen Gerät das Wasser nur bis zu einer Höhe von
ca. 5 cm absaugen. Bitte versuchen Sie daher, das Wasser mit ihren eigenen
Mitteln aufzufangen bzw. abzusaugen. Oft sinkt der Wasserstand nach einiger
Zeit von selbst wieder, nachdem das Unwetter abgezogen ist. Bei
besonders stark betroffenen Orten wird die Einsatzleitung eine Priorisierung der Einsatzstellen vornehmen müssen. Es ist
daher möglich, dass die Feuerwehr in Ihrem Haus nicht helfen kann, da
möglicherweise größere Gefahren an anderen Einsatzstellen vorhanden sind, denen
dringend begegnet werden muss. Ihre Feuerwehren der Verbandsgemeinde
Schweich |