>>zur Übersicht<<

Datum: 02.07.2010
gültig bis:
Schlagzeile: Gewitterregen und Rückstau aus der Kanalisation ,
Nachricht: Gewitterregen und Rückstau aus der Kanalisation

Gewitterregen und Rückstau aus der Kanalisation

 

Die Sommergewitter geben wieder Anlass, auf die Problematik des Rückstaus in der Kanalisation hinzuweisen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man diese Probleme vermeiden kann. Trotz allem Verständnis für Beschwerden über Schäden und Beeinträchtigungen durch z. B. überschwemmte Kellerräume kann nur eine sachliche Darstellung der Situation weiterhelfen.

 

Seit Bestehen von Kanalisationssystemen sind Rückstauprobleme ständiger Begleiter und unvermeidbare Folge starker Regenereignisse. Kanäle können nicht so ausgelegt werden, dass sie jedes nur erdenkliche Regenereignis schadlos abführen können. Dies scheitert einerseits an der Finanzierbarkeit aber auch an technischen und rechtlichen Zwängen. Wären beispielsweise die Leitungen deutlich größer dimensioniert, wären bei Trockenwetter – wenn nur das reine Schmutzwasser abgeleitet wird – infolge einsetzender Faulprozesse, erhebliche Geruchsbelästigungen zu befürchten.

 

An dieser Stelle möchten wir auch einmal darauf hinweisen, dass die Kanalisation in erster Linie dem Gewässerschutz dient. Sie ist so zu konzipieren, dass sie eine geordnete Schmutzwasserentsorgung gewährleistet. Die ungebremste Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wird zunehmend kritisch gesehen. Nüchtern betrachtet lassen sich bestehende Entwässerungssysteme jedoch nur schwerlich umstrukturieren. Im Zuge der Realisierung von Um- und Neubauten wird jedoch auch verlangt, das Regenwasser am Ort des Anfalls zu bewirtschaften und nach Möglichkeit gar nicht mehr abzuleiten.

 

Nun wird auch nachvollziehbar, weswegen Regenwasser aus Außengebieten (Weinberge, Waldwege…) nicht den Kanälen der Ortsentwässerung zugeleitet werden darf. Hinsichtlich der großen Gewitterregen müssen insoweit Kompromisse eingegangen werden, was sich in den einschlägigen technischen Vorschriften (DIN 1986; DIN EN 1610 usf.) widerspiegelt. Würden diese Vorgaben konsequenter beachtet, hätten Schäden in der Vergangenheit vermieden werden können und würden auch in der Zukunft vermieden, wenn die betroffenen Anwesen beispielsweise über einen funktionierenden Rückstauschutz verfügten. Wir müssen immer wieder feststellen, dass – trotz vielfacher Aufforderung – die Rückstausicherungen fehlen oder die Anschlussleitungen fehlerhaft ausgeführt bzw. geführt sind. Zudem erstatten die Sachversicherer bei unsachgemäßem Schutz vor Rückstau die entstehenden Schäden nicht!

 

Besonders ärgerlich ist dies aus unserer Sicht, wenn die technischen Vorgaben selbst bei Neubauten nicht beachtet werden – zumal diese bereits seit 100 Jahren (!) den wirksamen Rückstauschutz verlangen.

 

Daher sollten Sie als Grundstückseigentümer in eigenem Interesse die technischen Vorschriften ernst nehmen und ggfls. Ihre Vertragspartner (Bauunternehmen, Installationsunternehmen, planende Architekten) an deren Einhaltung erinnern! Ihre Verbandsgemeindewerke Schweich sind gerne bereit Ihnen in dieser Angelegenheit beratend zu Seite zu stehen.

Verbandsgemeindewerke Schweich (Abwasserwerk) ,

Brückenstraße 26, 54338 Schweich,

Tel.: 06502-407705, -407707

www.wasser-schweich.de; info@wasser-schweich.de

 

Hilfe bei Unwetterereignisse

 

Die anstehenden Sommergewitter nehmen wir zum Anlass, die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Schweich nochmals auf mögliche Unterstützung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen bei großflächigen Schadensereignissen wie Unwettern hinzuweisen.

 

Unsere Feuerwehren sind für Unwettereinsätze gut vorbereitet und ausgerüstet. Diese Einsätze werden für die Orte der Verbandsgemeinde Schweich von der Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) im Gerätehaus Schweich koordiniert.

 

Die bei der zuständigen Leitstelle in Trier eingehenden Notrufe werden in der FEZ erfasst und mit entsprechenden Prioritäten versehen.

 

Da nicht alle Einsatzstellen zeitnah bearbeitet werden können, bitten wir die Bürger zur Beachtung der folgenden Hinweise:

 

Setzen Sie einen Notruf bei Unwettern nur dann ab, wenn in Ihrem Haus durch das Unwetter Personen oder Sachwerte akut gefährdet sind.

 

Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen, unter der NOTRUFNUMMER 112.

 

Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Unwetters für Notfälle frei und melden Sie Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des Unwetterschubes.

 

Sollte es durch Überlastung oder Ausfall der Telefonnetze nicht möglich sein einen Notruf abzusetzen, wenden Sie sich wenn möglich an die im Ort tätigen Einsatzkräfte. Von dort aus kann ihr Anliegen in der Regel immer an die zuständige Einsatzleitung weitergegeben werden.

 

Die Feuerwehren können bei flächigen Schadensereignissen, wie z.B. Unwettern die Einsatzstellen nicht alle gleichzeitig bearbeiten. Haben Sie Geduld, da es in diesen Fällen nach dem Absetzen des Notrufes einige Zeit dauern kann, bis die Feuerwehr eintrifft.

 

Die Feuerwehr kann mit ihrem vorhandenen Gerät das Wasser nur bis zu einer Höhe von ca. 5 cm absaugen. Bitte versuchen Sie daher, das Wasser mit ihren eigenen Mitteln aufzufangen bzw. abzusaugen. Oft sinkt der Wasserstand nach einiger Zeit von selbst wieder, nachdem das Unwetter abgezogen ist.

 

Bei besonders stark betroffenen Orten wird die Einsatzleitung eine Priorisierung der Einsatzstellen vornehmen müssen. Es ist daher möglich, dass die Feuerwehr in Ihrem Haus nicht helfen kann, da möglicherweise größere Gefahren an anderen Einsatzstellen vorhanden sind, denen dringend begegnet werden muss.

 

Ihre Feuerwehren der Verbandsgemeinde Schweich

,

>>zur Übersicht<<