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Datum: 11.06.2010
gültig bis:
Schlagzeile: Richtlinien für die Durchführung eines Fassadenwettbewerbes in der Verbandsgemeinde Schweich im Jahre 2010
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Nachricht: Richtlinien

Richtlinien

für die Durchführung eines Fassadenwettbewerbes in der Verbandsgemeinde Schweich im Jahre 2010

 

Die Verbandsgemeinde Schweich führt zur Belebung und Verschönerung des Ortsbildes sowie zur Förderung der denkmalpflegerischen Arbeiten jährlich einen Fassadenwettbewerb nach folgenden Grundsätzen durch:

 

1.) Teilnehmerkreis

 

Am Wettbewerb können die Eigentümer von Gebäuden aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Schweich teilnehmen, deren Fassaden einen historischen oder ortstypischen Aussagewert haben und instand gesetzt oder neu gestaltet wurden. Bei Fach-werkhäusern müssen die Fassaden aus massivem (nicht verblendetem Fachwerk) bestehen.

Die Instandsetzung oder Neugestaltung soll in dem Wettbewerb vorausgegangenen Jahren abgeschlossen worden sein.

Preisträger sind von einer nochmaligen Beteiligung am Wettbewerb ausgeschlossen.

Den Wettbewerbsteilnehmern wird empfohlen, sich vor Durchführung der Neugestaltung oder Instandsetzung durch die von der Verbandsgemeindeverwaltung zu vermittelnde Beratungs-stelle, beraten zu lassen.

 

2.) Anmeldung

 

Die Anmeldung hat schriftlich bis zum 01. September 2010 mittels eines von der Verbandsgemeindeverwaltung hierfür bereitgehaltenen Vordruckes zu erfolgen.

Der Anmeldung sind Fotos der neugestalteten Fassade, möglichst auch vom Zustand vor der Renovierung oder Instandsetzung, beizufügen.

 

3.) Bewertung und Entscheidung

 

Die Entscheidung im Wettbewerb erfolgt durch eine vom Verbandsgemeinderat gebildeten Bewertungskommission.

Bewertet wird die Außenfassade der Gebäude, wobei insbesondere auch die Einfügung in die umgebende Bausubstanz berücksichtigt wird.

 

4.) Preise und Preisverleihung

 

Die Sieger des Wettbewerbes erhalten folgende Geldprämien:

1. Preis = 1.000,00 €

2. Preis = 750,00 €

3. Preis = 500,00 €.

Ferner wird die Bewertungskommission ermächtigt, bis zu 3 weitere Preise im Gesamtwert von 750,00 € zu vergeben, falls mehr als 10 Bewerber zum Wettbewerb zugelassen werden.

Der Bewertungskommission bleibt in begründeten Fällen eine andere Aufteilung der Geldpreise vorbehalten.

Die Preisverteilung erfolgt durch den Bürgermeister.

 

5.) Rechtsweg

 

Der Rechtsweg ist in diesem Wettbewerb ausgeschlossen.

Mit der Anmeldung zum Wettbewerb 2010 werden die Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern anerkannt.

 

Teilnehmer am Wettbewerb können ab sofort die erforderlichen Anmeldeformulare bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 37, Tel. 06502/407-410 oder 407-403, erhalten oder diese auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich "Bürger", Menüpunkt "Planverfahren" als pdf-Datei ansehen und herunterladen.

Anmeldungen, mit Fotos der Häuser vor und nach der Instandsetzung, werden bis zum 01. September 2010 entgegen genommen.

 

Die Bewertung durch die Kommission erfolgt voraussichtlich im Oktober diesen Jahres.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Roemischen Weinstraße

Biwer, Bürgermeister

 

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