| Datum: | 11.06.2010 |
| gültig bis: |
| Schlagzeile: |
Richtlinien
für die Durchführung eines Fassadenwettbewerbes in der Verbandsgemeinde Schweich im Jahre 2010 , |
| Nachricht: |
Richtlinien für die Durchführung eines Fassadenwettbewerbes in der Verbandsgemeinde Schweich im Jahre 2010 Die Verbandsgemeinde Schweich führt zur Belebung und
Verschönerung des Ortsbildes sowie zur Förderung der denkmalpflegerischen Arbeiten
jährlich einen Fassadenwettbewerb nach folgenden Grundsätzen durch: 1.) Teilnehmerkreis Am Wettbewerb können die Eigentümer von Gebäuden aus
dem Bereich der Verbandsgemeinde Schweich teilnehmen, deren Fassaden einen
historischen oder ortstypischen Aussagewert haben und
instand gesetzt oder neu gestaltet wurden. Bei Fach-werkhäusern
müssen die Fassaden aus massivem (nicht verblendetem Fachwerk) bestehen. Die Instandsetzung oder Neugestaltung soll in dem
Wettbewerb vorausgegangenen Jahren abgeschlossen worden sein. Preisträger sind von einer nochmaligen Beteiligung am
Wettbewerb ausgeschlossen. Den Wettbewerbsteilnehmern wird empfohlen, sich vor
Durchführung der Neugestaltung oder Instandsetzung durch die von der
Verbandsgemeindeverwaltung zu vermittelnde Beratungs-stelle,
beraten zu lassen. 2.) Anmeldung Die Anmeldung hat schriftlich bis zum 01. September
2010 mittels eines von der Verbandsgemeindeverwaltung hierfür bereitgehaltenen
Vordruckes zu erfolgen. Der Anmeldung sind Fotos der neugestalteten Fassade,
möglichst auch vom Zustand vor der Renovierung oder Instandsetzung, beizufügen.
3.) Bewertung und Entscheidung Die Entscheidung im Wettbewerb erfolgt durch eine vom
Verbandsgemeinderat gebildeten Bewertungskommission. Bewertet wird die Außenfassade der Gebäude, wobei
insbesondere auch die Einfügung in die umgebende Bausubstanz berücksichtigt
wird. 4.) Preise und Preisverleihung Die Sieger des Wettbewerbes erhalten folgende
Geldprämien: 1. Preis = 1.000,00 € 2. Preis = 750,00 € 3. Preis = 500,00 €. Ferner wird die Bewertungskommission ermächtigt, bis
zu 3 weitere Preise im Gesamtwert von 750,00 € zu vergeben, falls mehr als 10
Bewerber zum Wettbewerb zugelassen werden. Der Bewertungskommission bleibt in begründeten Fällen
eine andere Aufteilung der Geldpreise vorbehalten. Die Preisverteilung erfolgt durch den Bürgermeister. 5.) Rechtsweg Der Rechtsweg ist in diesem Wettbewerb
ausgeschlossen. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb 2010 werden die
Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern anerkannt. Teilnehmer am Wettbewerb können ab sofort die
erforderlichen Anmeldeformulare bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich,
Verwaltungsgebäude II, Zimmer 37, Tel. 06502/407-410 oder 407-403, erhalten
oder diese auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich "Bürger", Menüpunkt
"Planverfahren" als pdf-Datei ansehen und
herunterladen. Anmeldungen, mit Fotos der Häuser vor und nach der
Instandsetzung, werden bis zum 01. September 2010 entgegen genommen. Die Bewertung durch die Kommission erfolgt
voraussichtlich im Oktober diesen Jahres. Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Roemischen Weinstraße Biwer, Bürgermeister |