Die Organe der Verbandsgemeinde - Rat und Politik

Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Grundgesetz und Landesverfassung) verwalten sich die Gemeinden in eigener Verantwortung, was auch als "kommunale Selbstverwaltung" bezeichnet wird. Die Verwaltung unserer Gemeinden erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch zwei Organe

den Bürgermeister und
den Verbandsgemeinderat.

Der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern gewählt. Eine wichtige Rolle spielen hiebei die Parteien und Wählergruppen. Die Mitglieder des Rates sind ehrenamtlich tätig.

 

Der Verbandsgemeinderat als Hauptorgan der Verbandsgemeinde legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über alle Selbsverwaltungsangelegenheiten der Verbandsgemeinde.
Der Bürgermeister und seine Verwaltung führen die Beschlüsse des Rates sowie die laufenden Verwaltungsgeschäfte aus.
Damit kommt dem Verbandsgemeinderat mit seinen Ratsmitgliedern eine bedeutende Rolle in der Verwaltung der Verbandsgemeinde Schweich zu.

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Schweich für die Wahlperiode 2009 – 2013 finden Sie hier