BAUGEBIET RIOLER WEG
Die Ortsgemeinde Longuich veräußert 15 gemeindeeigene Bauplätze im Bereich "Rioler Weg" (voll erschlossen) im Rahmen eines Bewerberauswahlverfahrens.
Die öffentliche Anbietung von 15 gemeindlichen Bauplätzen im Neubaugebiet "Longuich, Rioler Weg" wird in folgenden Schritten erfolgen:
1) Veröffentlichung Bauplatzvergaberichtlinien am 12.05.2023 im Amtsblatt sowie ab dem 12.05.2023, 08.00 Uhr, im unteren Bereich dieser Homepage (siehe "Dokumente zum Download"),
2) Veröffentlichung Verfahrenseröffnungsbeschluss am 19.05.2023 im Amtsblatt sowie ab dem 19.05.2023, 08.00 Uhr, im unteren Bereich dieser Homepage (siehe "Dokumente zum Download")
3) Zeitraum der Bewerbungsphase: 02.06.2023 - 14.07.2023 (bitte nach Möglichkeit die bei Downloads zur Verfügung gestellten Dokumente "Bewerberbogen" und "Umschlagzettel" nutzen).
Weitere Bestandteile der öffentlichen Anbietung:
Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren ab Besitzübergang entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Longuich, Teilgebiet „Rioler Weg“, die Bebauung des verkauften Grundbesitzes mit einem (bezugsfertigen) Wohnhaus fertigzustellen und die privaten Freiflächen landschaftsgärtnerisch anzulegen.
Ferner verpflichtet sich der Käufer, den Grundbesitz innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren beginnend ab Beurkundung ganz oder auch teilweise nicht zu veräußern. Veräußerung im vorstehenden Sinne ist bereits der Abschluss eines schuldrechtlichen Rechtsgeschäfts, das auf einen Eigentumswechsel gerichtet ist, ebenso ein entsprechendes Angebot. Gleiches gilt bezüglich der Verschaffung eines Erbbaurechtes.
Die Ortsgemeinde Longuich behält sich hinsichtlich des veräußerten Bauplatzes das Recht des Wiederkaufs, wenn einer der nachstehenden Tatbestände vorliegt:
a) Der Käufer erfüllt die Bauverpflichtung nicht fristgerecht oder hat schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde erklärt, seine Bauabsicht endgültig aufgegeben zu haben.
b) Der Käufer hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein, es sei denn, es wird seitens der Ortsgemeinde Longuich die Genehmigung zu einer Abweichung vom Bebauungsplan erteilt.
c) Der Kaufgrundbesitz wird innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren beginnend ab dem Tag der Beurkundung im vorstehenden Sinne ohne Zustimmung der Ortsgemeinde Longuich weiterveräußert.
d) Der Kaufgrundbesitz ist Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ausgesetzt.
e) Über das Vermögen des Käufers wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt.
f) Der Käufer gerät mit der Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise länger als sechs Wochen in Verzug.
g) Die Vergabe des Kaufgrundbesitzes beruht auf Falschangaben des Käufers, die er wahrheitswidrig im Vergabeprozess erklärt hat.
Zur Sicherung des Anspruchs der Ortsgemeinde Longuich auf Rückerwerb des verkauften Grundbesitzes wird die Eintragung einer Rückerwerbsvormerkung zu Gunsten der Ortsgemeinde und zu Lasten des Vertragsgrundbesitzes auf Kosten des Käufers bewilligt und beantragt.
Zu Lasten des Altgrundstücks Nr. 145/5 ist eine Dienstbarkeit zur Entwässerung des angrenzenden Privatweges (Parzelle 145/4) eingetragen. Diese Dienstbarkeit ist auf den künftigen Baugrundstücken Nrn. 1-6 vom jeweiligen Käufer zur weiteren Duldung zu übernehmen. Hierauf ist in der öffentlichen Anbietung zu verweisen.
Auf den Bebauungsplan „Rioler Weg“ wird entsprechend verwiesen; die Festsetzungen sind entsprechend einzuhalten. Regelungen zu den zu erhaltenden bzw. neu zu pflanzenden Bäumen werden im Notarvertrag separat getroffen.
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Alles Weitere zur Beschreibung des Verfahrens, Kaufpreis, Kriterien etc. bitten wir der Veröffentlichung zu 1) und 2) zu gegebener Zeit zu entnehmen.
Bitte die entsprechenden Veröffentlichungen zum jeweiligen Zeitpunkt beachten.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen erst ab dem 02.06.2023 entgegengenommen werden können.
Bei Abgabe Ihrer Bewerbung bitte nach Möglichkeit die bei Downloads zur Verfügung gestellten Dokumente "Bewerberbogen" und "Umschlagzettel" nutzen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Fachbereich 2 – Liegenschaften
Brückenstraße 26
54338 Schweich
(kraff.a@schweich.de bzw. schmitt.l@schweich.de; 06502/407-601 bzw. -608)
Ortsgemeinde Longuich
Ortsbürgermeister Manfred Wagner
buergermeister@longuich.de