Baugebiete

MEHRING, BAUGEBIET LEHMKAUL 

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    MEHRING, BAUGEBIET LEHMKAUL  

    Die Ortsgemeinde Mehring veräußert im 1. Verkaufsabschnitt insgesamt 14 Baugrundstücke im Baugebiet "Lehmkaul" im Rahmen eines Bewerberverfahrens (für weitere Informationen bitte die kursive Überschrift anklicken)

     

    Die Ortsgemeinde Mehring veräußert im ersten Verkaufsabschnitt insgesamt 14 Baugrundstücke im Baugebiet "Lehmkaul" im Rahmen eines Bewerberverfahrens. Die Baugrundstücke sind erschlossen und bebaubar. 

     

    Rahmenbedingungen:

     

    Beginn des Bewerberverfahrens:               06.01.2023 um 08:00 Uhr

    Ende des Bewerberverfahrens:                   27.01.2023 um 08:00 Uhr

     

    Die Verfügbarkeit der Grundstücke können Sie dem im unteren Bereich unter Downloads verfügbaren Lageplan entnehmen.

    Die Grundstücksgröße kann sich im Rahmen der bereits beauftragten amtlichen Vermessung geringfügig ändern.

    Auf den Bebauungsplan „Lehmkaul“ wird verwiesen.

    Kaufpreis 240,00 €/m² (voll erschlossen); hierbei handelt es sich um einen Festpreis.

    Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beurkundung.

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    Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von 2 Jahren ab Besitzübergang mit dem Bau zu beginnen (Tiefbau-/Gründungsarbeiten); innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Besitzübergang ist – unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes – die Bebauung mit einem (bezugsfertigen) Wohnhaus nebst den erforderlichen Stellplätzen fertigzustellen.

    Erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Mehring vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Mehring ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird.

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    Es kann auf maximal 2 Grundstücke geboten werden.

    Eine Zuteilung für mehr als 1 Baugrundstück ist nicht möglich.

    Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.

    Im Bewerbungsverfahren zugelassen sind nur Bewerbungen von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss sich im eigenen Namen und für sich selbst bewerben. Bewerbungen als Vertreter eines Dritten sind von der Wertung auszuschließen.

     

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    Wenn nach Abschluss des Verfahrens mehr als eine Bewerbung auf dem gleichen Grundstück vorliegt, so entscheidet das Los unter allen Bewerbern zu diesem Grundstück.

    Der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt in aufsteigender Reihenfolge der auf dem im Bewerbungsverfahren hinterlegten Lageplan angebrachten Grundstücksziffern, und zwar in Anwesenheit der Ortsbürgermeisterin (ggf. bei Verhinderung in Anwesenheit ihres amtlichen Vertreters), den Beigeordneten der Ortsgemeinde Mehring sowie zwei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.

     

    Nach Ablauf des Bewerberverfahrens werden die Bewerbungen ausgewertet und die Bewerber benachrichtigt.

     

    Bei einem nachträglichen Verzicht auf die Zuteilung eines Grundstücks soll der nächste Bewerber, der nicht für dieses Baugrundstück berücksichtigt werden konnte, das Grundstück erhalten. Sollte dieser bereits für ein anderes Grundstück berücksichtigt sein oder auf die Zuteilung ebenfalls verzichten, erfolgt der Verkauf dieses Baugrundstücks zum späteren Zeitpunkt im Rahmen des Höchstgebotsverfahrens; es werden je Grundstück nur 2 Lose gezogen.

     

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    Die Ortsgemeinde Mehring behält sich die Vergabe der Baugrundstücke vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Mehring wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.

     

     

    Bewerbungen bitten wir ausschließlich per Post im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugebiet Mehring, Lehmkaul“ zu richten an:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 2 – Liegenschaften

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

     

    Für die Bewerbung ist der unter Anlagen zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zu nutzen.

    Zu früh oder zu spät eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, ebenso telefonische Bewerbungen o.ä.


    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 2 – Liegenschaften

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (kraff.a@schweich.de bzw. schmitt.l@schweich.de; 06502/407-601 bzw. -608)

     

    Ortsgemeinde Mehring

    Ortsbürgermeisterin Jennifer Schlag

    buergermeister@mehring-mosel.deDie Ortsgemeinde Klüsserath bietet voll erschlossene Baugrundstücke im Bereich "Vorderer Flur II" zum Verkauf an (für weitere Informationen bitte die kursive Überschrift anklicken)

    -------------------------------Derzeit 2 Grundstücke verfügbar--------------------------------------

    Der Kaufpreis beträgt 139,00 € / m².

    Für Interessenten, die mindestens 3 Jahre ihren Wohnsitz in Klüsserath haben, beträgt der Kaufpreis 129,00 € / m².


    Die Veräußerung der Grundstücke kann im unbebauten Zustand nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde erfolgen. Es erfolgt eine entsprechende dingliche Sicherung im Grundbuch zu Gunsten der Ortsgemeinde Klüsserath.


    Kontaktdaten:   1. Beigeordneter Günter Herres

    Tel: 0171/2624710        beigeordneter@kluesserath.de

    Kirchstraße 3, 54340 Klüsserath  (Gemeindebüro)


    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 2, Liegenschaften - Frau Kraff oder Frau Schmitt

    Tel. 06502/407-601      kraff.a@schweich.de bzw.

    Tel. 06502/407-608      schmitt.l@schweich.de

    Brückenstraße 26, 54338 Schweich