Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Auseinandersetzungen unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn der Gang zum Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist. Der Leitsatz des Schiedsamtes lautet: „Schlichten statt Richten“. Das Schiedsamt führt Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen durch. Das Ziel jeder Schlichtungsverhandlung ist immer, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen.
Eine Schiedsperson wird auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt. Um dieses wichtige Ehrenamt begleiten zu können, müssen Interessenten nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, das 30. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk Schweich angemeldet haben.
Zum Schiedsamtsbezirk gehören die Stadt Schweich, die Ortsgemeinden Bekond, Föhren, Kenn und Naurath/Eifel.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, können sich bis zum
18.10.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich bewerben.
Die schriftliche Bewerbung sollte folgende Angaben beinhalten:
- Name, Vorname
- Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort
- Beruf
- Adresse, Telefonnummer, Emailadresse (falls vorhanden)
- Kurzer Lebenslauf
Die Unterlagen können postalisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße, Fachbereich 1 - Personal, Brückenstraße 26, 54338 Schweich oder per E-Mail im PDF-Format (möglichst in einer Datei) an bewerbung@schweich.de gesendet werden. Bitte versehen Sie die Unterlagen mit dem Hinweis "Bewerbung Schiedsamt".
Für weitere Fragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter Herr Schommer telefonisch unter 06502/407-1120 oder per E-Mail an schommer.b@schweich.de zur Verfügung.
