Ihre Aufgaben sind insbesondere:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs und Erstellung von Verwarnungen bzw. Anzeigen zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Überwachung der Einhaltung von Hauptuntersuchungsterminen und Einleitung entsprechender Maßnahmen
- Kontrolle der Freihaltung des öffentlichen Verkehrsraums, Dokumentation und Berichterstellung
- sonstige Außendienstaufträge der Verwaltung
- Mitwirkung bei den Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung
Ihr Profil:
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung sowie den Lehrgang zur Ausbildung der Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten erfolgreich absolviert bzw. sind bereit, an diesem teilzunehmen.
- Sie besitzen den Führerschein Klasse B und können bei Bedarf ihren privaten PKW einsetzen.
- Sie sind sicher im Umgang mit MS-Office Anwendungen und mobilen IT-Geräten.
- Sie sind zeitlich flexibel zum Dienst außerhalb der üblichen Arbeitszeiten – auch an Wochenenden und Feiertagen.
- Sie sind belastbar und konfliktfähig.
- Sie arbeiten selbständig und sorgfältig.
Wir bieten Ihnen:
- eine zukunftssichere Beschäftigung in einer modernen Verwaltung
- eine Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) in Entgeltgruppe 5 TVöD bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen
- eine betriebliche Altersversorgung durch den Arbeitgeber
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. vergünstigte Mitgliedschaft in ausgewählten Fitnessstudios, freier Eintritt in die Freibäder der Verbandsgemeinde Schweich, Fahrradleasing)
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15.09.2024 an die
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich an der Römischen Weinstraße
Fachbereich 1/Personal
Brückenstraße 26, 54338 Schweich
oder per E-Mail an
Bewerbungen per E-Mail sind als PDF-Datei (möglichst in einer Datei) zu übersenden. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.
Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Wir bitten daher von der Zusendung von Originalen, Mappen o. Ä. abzusehen.