![]() |
BarrierefreiheitErklärung zur BarrierefreiheitDie Verbandsgemeinde Schweich ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die zentrale Webseite der Verbandsgemeinde Schweich, www.schweich.de. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDiese Websites sind teilweise vereinbar mit der
Nicht barrierefreie InhalteDie Verbandsgemeindeverwaltung Schweich ist im Prozess, ihre Inhalte barrrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Seiten werden strukturiert mit Überschriften, Absätzen und anderen Elementen. Durch die Verwendung von Templates wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt gewährleistet. Ungeachtet dessen machen wir darauf aufmerksam, dass wir zur Zeit an einem Relaunch unserer Webseite arbeiten, damit die Webseiten im Responsive Design (d.h. Webseiten-Anpassung an Endgeräte des Nutzers) dargestellt werden können und somit auch für alle Mobilgeräte gut lesbar sind. Ein besonderes Augenmerk werden wir in diesem Zusammenhang auch auf die Barrierefreiheit legen und weitere Verbesserungen vornehmen. Derzeit kann es gelegentlich zu fehlenden Auszeichnungen kommen, zum Beispiel zu fehlenden Alt-Texten zu Fotos. Auch mangelt es teilweise an kontrastreicher Darstellung. Dies werden wir nach und nach verbessern. Wegen unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:
Für die Zukunft ist ebenfalls geplant, mehr Inhalte in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Erstellung dieser Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt. Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung. Feedback und KontaktangabenSie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere Onlineredaktion per Kontaktformular an. Ansprechpartner ist Herr Niklas Krempchen, Rathaus Schweich, Brückenstr. 26, 54338 Schweich, Telefon: 06502-407-111. DurchsetzungsverfahrenWenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden. Die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/. | Rathaus
Bürgerbüro ist geöffnet - telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen: 06502/407 222 Für die sonstige Verwaltung ist Wegen Corona-Vorsorge eine telefonische TErminverEinbarung erforderlich: STANDESAMT: 06502/407 208 SOZIALVERWALTUNG: 06502/407 306 Werke: 06502/407 707 ALLG. Verwaltung: 06502/407 0 Besuche sind nach Voranmeldung MÖGLICH. ERREICHBARKEIT Algemeine Verwaltung:
Bürgerbüro:
Sozialverwaltung:
Bankverbindungen Sparkasse Trier Raiba Mehring-Leiwen eG |