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Haushaltspläne
Alle Gemeinden haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und einen Haushaltsplan aufzustellen. Hierin sind alle im laufenden Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben darzustellen. Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter werden hierdurch weder begründet noch aufgehoben.
Die Festsetzungen können auch für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, getroffen werden. Von dieser Möglichkeit hat die Verbandsgemeinde sowie zahlreiche Ortsgemeinden Gebrauch gemacht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner eingereicht werden. Haushaltspläne 2021Haushaltsplan Ensch 2021/2022 - Beschluss vom 24.02.2021 Haushaltsplan Kenn 2021/2022 - Beschluss vom 03.02.2021 Haushaltsplan Köwerich 2021/2022 - Beschluss vom 22.02.2021 Haushaltsplan Longen 2021/2022 - Entwurf Stand 26.02.2021 Haushaltsplan Longuich 2021 - Entwurf Stand 11.02.2021 | Rathaus
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