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Organe der Verbandsgemeinde
Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben (Grundgesetz und Landesverfassung) verwalten sich die Gemeinden in eigener Verantwortung, was auch als "kommunale Selbstverwaltung" bezeichnet wird. Die Verwaltung unserer Gemeinden erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz durch zwei Organe: Der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates werden von den Bürgern gewählt. Eine wichtige Rolle spielen hierbei die Parteien und Wählergruppen. Die Mitglieder des Rates sind ehrenamtlich tätig.
Der Verbandsgemeinderat als Hauptorgan der Verbandsgemeinde legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Verbands-gemeinde.
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