BAUGEBIET 

Hofgartenstraße

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    Die Ortsgemeinde Naurath/Eifel veräußert voll erschlossene Bauplätze.  

    derzeit noch 5 Grundstücke verfügbar

    Die Ortsgemeinde Naurath/Eifel veräußert weitere Baugrundstücke im Baugebiet "Hofgartenstraße". Die Baugrundstücke sind erschlossen und sofort bebaubar.

    Die Verfügbarkeit der Grundstücke können Sie dem im unteren Bereich unter Downloads verfügbaren Lageplan entnehmen.

    Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.

    Kaufpreis 125,00 €/m² (Festpreis). 

    ⇒Auf den Bebauungsplan „Hofgartenstraße“ wird verwiesen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes mögliche Doppelhäuser sind nur unter Wahrung des Mindestabstandes von 3 Meter zum jeweiligen Nachbarflurstück zulässig.

    ⇒Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von 5 Jahren ab Besitzübergang ein Wohnhaus bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen; erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht bzw. erklärt der Käufer, seine Bauabsicht endgültig aufgegeben zu haben, so behält sich die Ortsgemeinde Naurath/Eifel vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Naurath/Eifel ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor vollständiger Bebauung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Ortsgemeinde Naurath an Dritte weiterverkauft oder wenn vor vollständiger Bebauung die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung des Vertragsgegenstandes angeordnet wird oder über das Vermögen des Erwerbers das Insolvenzverfahren oder Vergleichsverfahren eröffnet wird.

    ⇒In allen Fällen, in welchen der Käufer schuldhaft gegen seine vorgenannten Verpflichtungen verstößt, er also seine Bauverpflichtung schuldhaft nicht erfüllt oder er den Kaufgrundbesitz in unzulässiger Weise weiterveräußert, schuldet der Käufer – mehrere als Gesamtschuldner – eine Vertragsstrafe in Höhe von 5,0 % des vereinbarten Kaufpreises, maximal jedoch einen Betrag in Höhe von 15.000,00 Euro. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Käufer unbenommen. Die Vertragsstrafe entfällt, wenn die Ortsgemeinde Naurath von ihrem Wiederkaufsrecht Gebraucht macht. Zur Sicherung des Anspruchs auf Zahlung der Vertragsstraße wird auf Kosten des Käufers die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch erfolgen.

    ⇒Die auf den Grundstücken 10/1 und 10/2 eingetragene Dienstbarkeit zugunsten der Verbandsgemeindewerke ist zu übernehmen.

    ⇒Die Flurstücke 125/1 und 130/1 sind jeweils über ein Brückenbauwerk, das über dem Reinsbach ist, zu erreichen; diese Zufahrtsgrundstücke bleiben im Eigentum der Ortsgemeinde Naurath. Im Zuge des Abverkaufs dieser Grundstücke wird zu Gunsten des jeweiligen Baugrundstücks eine Dienstbarkeit (Grunddienstbarkeit; Geh- und Fahrrecht) im Grundbuch eingetragen. Die Unterhaltungs-/Verkehrssicherungspflicht liegt ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs des Baugrundstücks beim jeweiligen Käufer.

    ⇒Die Anbindung des jeweiligen Baugrundstücks 125/1 bzw. 130/1 an das Brückenbauwerk ist vom jeweiligen Käufer auf eigene Kosten herzustellen.

    ⇒Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 8 Wochen nach erfolgter Beurkundung.

    ⇒Auf die landwirtschaftliche Nutzung im näheren Umfeld wird hingewiesen; Ansprüche jedweder Art gegen diese landwirtschaftliche Nutzung sind ausgeschlossen.

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    Die Ortsgemeinde Naurath/Eifel behält sich die Vergabe der Baugrundstücke vor. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Grundstücks besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Naurath/Eifel wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Interessenten.

    Reservierungswünsche für die Dauer von 4 Wochen bitten wir per Email zu richten an:

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 – Bauen (Grundstücksmanagement)

    Frau Schmitt/Frau Kraff

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (06502/407-1323 bzw. 06502/407-1303; liegenschaften@schweich.de)

    Bei Reservierung sind zwingend die vollständige Wohnanschrift und eine Telefonnummer mit anzugeben.


    Weitere Informationen erhalten Sie  unter:

    Ortsgemeinde Naurath

    Herr Ortsbürgermeister Stefan Weiler

    buergermeister@naurath-eifel.de