Als Verbandsgemeindeverwaltung helfen wir Ihnen als antragsaufnehmende Stelle, bei der Rentenantragstellung und Klärung Ihres Rentenversicherungskontos weiter.
Ein Antragsannahme ist mit dem Sachbearbeiter, Dennis Quare, im Verwaltungsgebäude III, Zimmer 52, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06502/407-301 oder per E-Mail quare.d@schweich.de) möglich.
Zur Antragstellung empfiehlt es sich mitzubringen:
- - Bei Antragstellung durch dritte Person: Vollmacht oder
Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass - - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- - Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder
fragen Sie ihre Bank) - - Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
- - Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe
Informationsschreiben der Finanzverwaltung, Steuerbescheid oder
Lohnabrechnung) - - Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
- - Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1984
(Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit) - - Nachweis über den Bezug einer Unfallrente (sofern vorhanden)
- - Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern
vorhanden) - - Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief,
Gesellenbrief, Kaufmanngehilfenbrief etc.) - - Angaben über die Höhe ihres Bruttoverdienstes
- - Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z.B. französische
Immatrikulationsnummer) - - Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer
Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher,
Wehrpass etc.) - - Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (sofern vorhanden)
- - Nachweise über Schul-,Fachschul-, Hochschulzeiten ab Vollendung des
17. Lebensjahres - - Angaben zur Betriebsrente (Name/Anschrift der zahlenden Stelle,
Aktenzeichen) - - Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld,
Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden
Stelle sowie das Aktenzeichen - - Originalversicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern
vorhanden) - - Letzter Versicherungsverlauf/letzte Rentenauskunft der
Rentenversicherung (falls vorhanden) - - Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
- - Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
- - Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht
ausgestellt: Bescheid über die Feststellung des Grades der Behinderung,
sofern vorhanden) - - Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)
Ergänzende Unterlagen ergeben sich bei der jeweils zu stellenden Rentenart.
Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente)
Halb- bzw. Vollwaisenrente
- - Sterbeurkunde und Familienstammbuch
- - letzte Rentenanpassung des Verstorbenen. Falls keine Rente bezogen
wurde, alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen.
Antragsdatum Sterbevierteljahr (Sterbeübergangszeit) bzw. Kopie vom
Antrag
Rente wegen Erwerbsminderung
Bei Beantragung von Rente wegen Erwerbsminderung (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen; Ausnahmen bei Auszubildenden) bitten wir die Anlage 210 ausgefüllt mitzubringen (Vordruck kann hier angefordert oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden) sowie ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausberichte, Bescheid über Feststellung einer Schwerbehinderung etc.)
Anträge auf Altersrente bei der landwirtschaftlichen Alterskasse bitte unmittelbar dort stellen – bei Hinterbliebenenrentenansprüchen sind wir bei Vorlage der Antragsvordrucke ggf. gerne beim Ausfüllen bzw. Ergänzen behilflich.
Anspruch auf Regelaltersrente besteht 9 Monate nach dem Monat der Vollendung des 65. Lebensjahres wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Versicherungsjahren (= 60 Beitragsmonate bzw. Zeiten aus Versorgungsausgleich) erfüllt ist. Zu den Beitragsmonaten zählen für Frauen ab Geburtsjahrgang 1921 auch Kindererziehungszeiten.
Außerdem können Sie sich auch an die Auskunfts- und Beratungsstelle (AuB-Stelle) der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Trier – Tel.:0651 /14550-0 (Herzogenbuscher Str. 54) wenden.
Ein Rentenantrag sollte etwa 3 Monate vor dem möglichen bzw. gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.