Senioren

Wir schätzen und respektieren das Leben und die Erfahrungen unserer älteren Bürger und arbeiten daran, ihnen eine sichere und unterstützende Umgebung zu bieten. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Dienstleistungen und Unterstützungsangebote, die für Senioren in unserer Gemeinde zur Verfügung stehen. Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen wie z.B. Seniorenwohnungen, Pflegedienste, Seniorenbetreuung und Freizeitangebote.

Senioren

Ehrenamtliche Seniorenbeauftragte

Als Ansprechpartnerin für die Belange älterer Bürgerinnen und Bürger wurde

Frau Heike Frechen vom Verbandsgemeinderat gewählt.

Sie können Frau Frechen wie folgt erreichen:

Telefonische Sprechzeit: montags von 17:00 - 19:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Tel. 06502/5064561, Email: senioren@schweich.de


Weitere Informationen für unsere Seniorinnen und Senioren:

PFLEGESTÜTZPUNKT IN DER VERBANDSGEMEINDE SCHWEICH

 

 

 

Pflegestützpunkt Schweich
Beratungsstelle für alte, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige

Zum Schwimmbad 5, 54338 Schweich 

Frau Inge Suska de Sanchez
Tel: 06502/9978601
Fax: 06502/9978603
Email: inge.suska-de-sanchez@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Frau Hiltrud Thommes
Tel.: 06502/9978602
Fax: 06502/9978603
E-mail: hiltrud.thommes@pflegestuetzpunkte-rlp.de


RENTENVERSICHERUNG

Als Verbandsgemeindeverwaltung helfen wir Ihnen als antragsaufnehmende Stelle, bei der Rentenantragstellung und Klärung Ihres Rentenversicherungskontos weiter.

Ein Antragsannahme ist mit dem Sachbearbeiter, Dennis Quare, im Verwaltungsgebäude III, Zimmer 52,  nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 06502/407-301 oder per E-Mail quare.d@schweich.de) möglich.

Zur Antragstellung empfiehlt es sich mitzubringen:

  • - Bei Antragstellung durch dritte Person: Vollmacht oder
      Betreuungsurkunde sowie gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • - Angaben zur Bankverbindung (IBAN/BIC; vergleiche Kontoauszug oder
      fragen Sie ihre Bank)
  • - Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden)
  • - Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer (siehe
      Informationsschreiben der Finanzverwaltung, Steuerbescheid oder
       Lohnabrechnung)
  • - Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
  • - Angaben über die Krankenversicherungsverhältnisse ab 01.01.1984
      (Name der Krankenkasse und Dauer der Versicherungszeit)
  • - Nachweis über den Bezug einer Unfallrente (sofern vorhanden)
  • - Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern
      vorhanden)
  • - Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief,
      Gesellenbrief, Kaufmanngehilfenbrief etc.)
  •  - Angaben über die Höhe ihres Bruttoverdienstes
  • - Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z.B. französische
      Immatrikulationsnummer)
  • - Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (ausländischer
      Versicherungsverlauf, Arbeitgeberbescheinigungen, Arbeitsbücher,
      Wehrpass etc.)
  • - Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde (sofern vorhanden)
  • - Nachweise über Schul-,Fachschul-, Hochschulzeiten ab Vollendung des
      17. Lebensjahres
  • - Angaben zur Betriebsrente (Name/Anschrift der zahlenden Stelle,
      Aktenzeichen)
  • - Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld,
      Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.), Angaben zur zahlenden
      Stelle sowie das Aktenzeichen
  • - Originalversicherungskarten und Aufrechnungsbescheinigungen (sofern
      vorhanden)
  • - Letzter Versicherungsverlauf/letzte Rentenauskunft der
      Rentenversicherung (falls vorhanden)
  • - Geburtsnachweise für die Kinder (sofern vorhanden)
  • - Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • - Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeitsnachweis (falls nicht
      ausgestellt: Bescheid über die Feststellung des Grades der Behinderung,
      sofern vorhanden)
  • - Altersteilzeitvertrag (sofern vorhanden)

Ergänzende Unterlagen ergeben sich bei der jeweils zu stellenden Rentenart.

Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwerrente)

Halb- bzw. Vollwaisenrente

  • - Sterbeurkunde und Familienstammbuch
  • - letzte Rentenanpassung des Verstorbenen. Falls keine Rente bezogen
      wurde, alle Versicherungsunterlagen des Verstorbenen.
      Antragsdatum Sterbevierteljahr (Sterbeübergangszeit) bzw. Kopie vom  
      Antrag

Rente wegen Erwerbsminderung

Bei Beantragung von Rente wegen Erwerbsminderung (in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen; Ausnahmen bei Auszubildenden) bitten wir die Anlage 210 ausgefüllt mitzubringen (Vordruck kann hier angefordert oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden) sowie ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausberichte, Bescheid über Feststellung einer Schwerbehinderung etc.)

Anträge auf Altersrente bei der landwirtschaftlichen Alterskasse bitte unmittelbar dort stellen – bei Hinterbliebenenrentenansprüchen sind wir bei Vorlage der Antragsvordrucke ggf. gerne beim Ausfüllen bzw. Ergänzen behilflich.

Anspruch auf Regelaltersrente besteht 9 Monate nach dem Monat der Vollendung des 65. Lebensjahres wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Versicherungsjahren (= 60 Beitragsmonate bzw. Zeiten aus Versorgungsausgleich) erfüllt ist. Zu den Beitragsmonaten zählen für Frauen ab Geburtsjahrgang 1921 auch Kindererziehungszeiten.


Außerdem  können Sie sich auch an die Auskunfts- und Beratungsstelle (AuB-Stelle) der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Trier – Tel.:0651 /14550-0 (Herzogenbuscher Str. 54) wenden.

Ein Rentenantrag sollte etwa 3 Monate vor dem möglichen bzw. gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.