Der Verbandsgemeinderat Schweich hat die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes "Darstellung Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhanded" in der Ortsgemeinde Leiwen beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom
13. Juli 2026 bis 12. August 2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus
Auf die parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes laufende 1. Änderung des Bebauungsplanes “Ausoniusstraße“ der Ortsgemeinde Leiwen und die Bekanntmachung hierauf unter „Ortsgemeinde Leiwen“ wird hingewiesen.