Baugebiete

Fell, Im Mittelsten Berg

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    Fell, Im Mittelsten Berg

    Die Ortsgemeinde Fell veräußert insgesamt 8 Baugrundstücke im Baugebiet "Im Mittelsten Berg". Die Baugrundstücke sind erschlossen und sofort bebaubar.

    Die Verfügbarkeit der Grundstücke können Sie dem im unteren Bereich unter Downloads verfügbaren Lageplan entnehmen.

    Auf den Bebauungsplan „Im Mittelsten Berg " wird verwiesen.

    Kaufpreis (voll erschlossen):
    - Fläche lt. BPlan "Allgemeines Wohngebiet" (im Lageplan orange dargestellt) = 170,00 €/m² sowie
    - private Grünfläche lt. Bebauungsplan (im Lageplan grün dargestellt) = 55,00 €/m².
    Es handelt sich hierbei um einen Festpreis. Der Bauplatz kann nicht ohne die private Grünfläche erworben werden.

    Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beurkundung.

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    Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von 5 Jahren ab Besitzübergang ein Wohnhaus nebst den erforderlichen Stellplätzen bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen.

    Erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Fell vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Fell ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird.

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    Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.

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    Die Ortsgemeinde Fell behält sich die Vergabe der Baugrundstücke vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Fell wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.

      

    Die Reservierung erfolgt für die Dauer von 4 Wochen nach Eingang und Prüfung der Anfrage durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich; sie erhält erst ihre Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich (diese kann auch per Mail erfolgen). Sobald die Reservierung erfolgt ist, wird dies auf der Homepage entsprechend textlich und graphisch dargestellt. Die darüber hinaus eingehenden Anfragen können daher zunächst nicht bearbeitet bzw. bestätigt werden.

    Sofern die aktuelle Reservierung nach Ablauf der Reservierungsfrist (4 Wochen) oder durch Stornierung durch den Antragsteller erlischt, so wird die zeitlich danach eingegangene Reservierungsanfrage berücksichtigt und der Antragsteller entsprechend informiert.

    Reservierungswünsche für die Dauer von 4 Wochen bitten wir per Email zu richten an:

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 – Bauen (Grundstücksmanagement)

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1303 bzw. -1323)

     

    Ortsgemeinde Fell

    Ortsbürgermeister Michael Rohles 

    buergermeister@fell-mosel.de


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