E-Rechnung

E-Rechnung

Zum 01.04.2025 tritt die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) in Kraft. Ab diesem Tag sind Rechnungssteller gemäß  §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form auszustellen und zu übermitteln.

Zentraler Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE)

Elektronische Rechnungen sind der Verbandsgemeinde Schweich und ihren Ortsgemeinden über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) zuzustellen. Nähere Informationen zum ZRE für Rechnungssteller finden Sie hier: https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller

Welches Format ?

Von der Verbandsgemeinde Schweich werden folgende Formate elektronischer Rechnungen akzeptiert:

1) Bevorzugt ist der Standard XRechnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu verwenden.

2) ZUGFeRD in der aktuell gültigen Fassung, sofern diese den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), dem E-Rechnungsgesetz-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und den Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingang RLP entspricht.

Leitweg-ID

Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist zwingend die Angabe der Leitweg-ID erforderlich. 
Die Leitweg ID für die Verbandsgemeinde Schweich und ihre Ortsgemeinden lautet: 072355006000-001-32

PDF-Rechnung

Falls Sie von der E-Rechnungspflicht ausgenommen sind, haben Sie weiterhin die Möglichkeit, uns Rechnungen als PDF-Dateien zu übersenden. Diese sind per E-Mail an rechnung@schweich.de zu übermitteln.