
Beantragung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl am 22.03.2026
Für die Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist unser Briefwahlbüro wie folgt geöffnet:
Freitag, 20.03.2026: 08:00 - 15:00 Uhr
Dort können Sie persönlich die Briefwahlunterlagen beantragen. Dazu sind die Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite ausgefüllten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und der Personalausweis vorzulegen.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann und in den Fällen des § 19 Abs. 2 LWO (Stimmberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind) können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Tage der Wahl, 15:00 Uhr beantragt werden. Hierzu ist die Verbandsgemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
Samstag, 21.03.2026: 10:00 – 12:00 Uhr
Sonntag, 22.03.2026: 12:00 – 15:00 Uhr
Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Für Fragen steht Ihnen unser Wahlamt gerne zur Verfügung:
- Telefon: 06502/407-1110 oder 06502/407-1100
- E-Mail: briefwahl@schweich.de
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
an der Römischen Weinstraße
-Wahlamt-























