Information für unsere Einwohner: Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz

Doch was genau ist jetzt erlaubt und welche Voraussetzungen gelten?

Die neuen Bestattungsformen:

Zukünftig sind neben den bisherigen / klassischen Beisetzungsformen auch folgende neue Beisetzungsarten möglich:

  • Flussbestattung
  • Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen
  • Aushändigung der Urne an bestimmte Personen zur privaten Aufbewahrung
  • Weiterverarbeitung der Asche
  • Tuchbestattung


Die Totenfürsorgeverfügung:

Damit Sie eine dieser neuen Bestattungsformen nutzen können, gibt es eine zwingende Voraussetzung: Sie müssen in jedem Fall zu Lebzeiten eine sogenannte Totenfürsorgeverfügung unterzeichnen. Darin wird die gewünschte Art der Beisetzung klar bekundet. Eine Entscheidung der Angehörigen für eine der neuen Bestattungsformen nach Eintritt des Sterbefalls ist nicht zulässig!

Wo finde ich weitere Informationen und Vordrucke?

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit (MWWG) hat eine umfangreiche Internetseite mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den neuen Bestattungsformen zusammengestellt. Dort finden Sie unter dem Abschnitt „Download“ auch ein Muster für die Totenfürsorgeverfügung:  https://mwwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz/neue-bestattungsformen

Die Situation vor Ort (VGV Schweich):

Derzeit befinden sich die einzelnen Ortsgemeinden im Prozess, ihre Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzungen an das neue Gesetz anzupassen. Bitte beachten Sie, dass künftig nicht jede neue Beisetzungsform (bspw. Tuchbestattung) auf jedem Friedhof angeboten werden kann.

Haben Sie noch Fragen?

Für Fragen zum neuen Bestattungsrecht stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung:

  • die ortsansässigen Bestatter