Soziale Hilfen

Unsere Behörde ist bestrebt, allen Bürgern, die Unterstützung benötigen, zur Seite zu stehen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die sozialen Dienste und Unterstützungsangebote, die von unserem Sozialamt angeboten werden. Hier finden Sie Informationen zu Leistungen wie z.B. Sozialhilfe, Wohngeld, Unterstützung bei der Kinderbetreuung und Hilfe für Menschen mit Behinderungen. Wir arbeiten eng mit lokalen Organisationen und Experten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Hilfsbedürftigen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Wir sind hier, um zu helfen und stehen Ihnen gerne zur Verfügung, falls Sie Unterstützung benötigen.

Soziale Hilfen

HILFEZENTREN


->  Caritas Sozialstation (AHZ)

     Tel. 06502/93570

 

 
-> Pflegestützpunkt in der Verbandsgemeinde Schweich

 

 

Pflegestützpunkt Schweich

Beratungsstelle für alte, kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige

Zum Schwimmbad 5, 54338 Schweich 

Frau Inge Suska de Sanchez
Tel: 06502/9978601
Fax: 06502/9978603
Email: inge.suska-de-sanchez@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Frau Hiltrud Thommes
Tel.: 06502/9978602
Fax: 06502/9978603
E-mail: hiltrud.thommes@pflegestuetzpunkte-rlp.de


 

 -> Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum des Schönfelder Hofes, Schweich

Zum Schwimmbad 2, 54338 Schweich

Herr Johannes Rohr

Tel. 06502/995006
E-mail: j.rohr@bb-schoenfelderhof.de

 

 

-> Sozialraumzentrum Schweich/Trier-Land/Ruwer in Schweich

     (Anlaufstelle bei Erziehungsfragen)

Standort Schweich Stefan-Andres-Str. 4, 54338 Schweich, Tel. (06502) 9 35 67 27;

EMail (für alle Standorte): info@srz-schweich-trierland-ruwer.de

Familientelefon:

Unter der 06502– 9356727 bietet das SozialRaumZentrum Schweich

montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr (anonym u. kostenlos) telefonische Beratung an.



-> Online-Beratung für Alleinerziehende in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen finden Sie hier!


HILFEN ZUM LEBENSUNTERHALT 

Zum 1. Januar 2005 trat das grundlegend reformierte Sozialhilferecht in Kraft.

Dabei wurde die Sozialhilfe für Erwerbstätige und die Arbeitslosenhilfe zur neuen Leistung Arbeitslosengeld II zusammengeführt, das wiederum Bestandteil des gemeinhin als Hartz IV bezeichneten Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung des Zweiten Buches der Sozialgesetzbuches (SGB II) ist.

Die bis zum 31.12.2004 gewährten Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Hilfebedürftige und deren Familienangehörige sind nunmehr im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) zusammengefasst und mit dem Namen: Grundsicherung für Arbeitssuchende versehen, besser bekannt unter dem Namen Arbeitslosengeld II (ALG II).

Auf Sozialhilfe im engeren haben nur noch vorübergehend für mind. 6 Monate voll erwerbsgeminderte Personen, Bezieher von Altersrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze und hilfebedürftige Kinder unter 15 Jahren mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern einen Anspruch. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch –Zwölftes Buch – (SGB XII). Daneben sind im SGB XII auch die Regelungen für Grundsicherungs-leistungen im Alter und für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen enthalten.

Für die Frage, ob nun ein Anspruch auf

Þ  Arbeitslosengeld II (SGB II)

Þ auf Sozialhilfe/Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß dem 3. Kapitel des SGB XII

Þ oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung gemäß dem 4. Kapitel des SGB XII

besteht, kommt es darauf an,

ob der evtl. Anspruchsberechtigte einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für mind. 3 Stunden täglich nachgehen kann, ob er zu einer Bedarfsgemeinschaft der Grundsicherung für Arbeitssuchende zählt und

wie alt der Anspruchsberechtigte ist.

 

Außerdem gibt es noch unterschiedliche Vermögensfreibeträge, bei deren Überschreitung eine Leistungsbewilligung ausgeschlossen ist.

 

Für weitergehende Auskünfte und Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter beim Sozialamt zur Verfügung unter sozialamt@schweich.de oder telefonisch unter +49 6502 407-0

Öffnungszeiten Sozialamt VGV Schweich:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: von 08:00 – 12:00 Uhr

Montag, Dienstag: Nachmittag (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Donnerstagnachmittag: von 14:00 – 18:00 Uhr.

und die Mitarbeiter/innen beim Jobcenter Trier-Saarburg

FAMILIENBÜNDNIS RÖMISCHE WEINSTRASSE 

Unsere Gesellschaft befindet sich in einem ständigen Wandel. Globale Einflüsse und wachsende individuelle Ansprüche stellen hohe Anforderungen an alle Gemeinwesen. So werden künftig auch in der Verbandsgemeinde Schweich der demografische Wandel sowie soziale Vereinzelungsprozesse als gesamt-gesellschaftliche Aufgabe zunehmend an Bedeutung gewinnen. Damit die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich positiv gesteuert werden können, ist es wichtig, dass sich Kinder und Jugendliche in unserer Verbandsgemeinde willkommen und Familien wohl fühlen. Ebenfalls dürfen ältere Menschen nicht vereinsamen.

Daher ist die Weiterentwicklung von Familienfreundlichkeit ein zentrales gesellschaftliches und politisches Anliegen in der Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstrasse.

Wir wollen Sie unterstützen:

Tel.: 06502/9810-510

http://www.familienbuendnis-roemische-weinstrasse.de 

Servicezeiten: dienstags und mittwochs von 08:00 - 11:30 Uhr