Landpacht: laufende Verfahren
aktuell keine laufenden Verfahren
aktuell keine laufenden Verfahren
Die Ortsgemeinde Ensch bietet ab sofort folgende landwirtschaftliche Flächen gegen Gebot (Pachthöhe, Laufzeit) zur Verpachtung an:
Gemarkung Ensch
Flur 15
Nr. 129 (Größe: 7.016 m²); ausschließlich Weideland/Heu
Die Auswahl des Pächters behält sich die Ortsgemeinde Ensch vor.
Schriftliche Gebote können bis spätestens Donnerstag, 13.08.2024, 10.00 Uhr bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Fachbereich III/Grundstücksmanagement
z. Hd. Frau Fischer (Zimmer 44)
Brückenstraße 26, 54338 Schweich
abgegeben oder per Email an: liegenschaften@schweich.de gesendet werden.
Die Stadt Schweich bietet folgende Acker- bzw. Grünlandflächen zur Neuverpachtung ab dem 01.01.2025 an:
Gemarkung Schweich
Flurstück | Größe (m²) Flurstück | Lagebezeichnung | Grundstücksart |
220 | 41.008 | Auf der Kloppseite hinter der Viehtrift | Ackerland |
85 | 22.409 | Vorn Marscheid | Ackerland |
92 | 27.295 | Klopperseit | Ackerland |
8/3 | 31.330 | Ober dem Kohlesgarten | Ackerland |
11 | 29.923 | Oben im Steinengräbchen | Ackerland |
13 | 22.702 | Oben im Steinengräbchen | Ackerland/Grünland |
Rahmenbedingungen:
Beginn des Verfahrens: 28.06.2024 um 08.00 Uhr
Ende des Verfahrens: 11.07.2024 um 08.00 Uhr
Bewerben kann sich jeder landwirtschaftliche Betrieb ausschließlich schriftlich mit einem Bewerbungsformular, verschlossen in einem Kuvert.
Dieses Formular erhalten Sie per Anforderung an die Email-Adresse liegenschaften@schweich.de. Das Formular steht auf der Homepage während des Zeitraums der Veröffentlichung zum Download bereit.
Angeboten werden Pachtflächen, die mit einem Pachtzins (Pachtverträge) vergeben werden. Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag an die
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
FB 3 Bauen –Grundstücksmanagement
z. Hd Frau Fischer
Brückenstraße 26
54338 Schweich
zu richten oder können auch persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten abgegeben, sowie in einen der Hausbriefkästen eingeworfen werden.
Zu spät eingereichte oder unvollständig ausgefüllte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Es gelten die folgenden Vergabekriterien: