Föhren, In der Acht
Die Ortsgemeinde Föhren veräußert ein weiteres Baugrundstück im Baugebiet "In der Acht". Das Baugrundstück ist erschlossen und sofort bebaubar.
Eine Reservierungsanfrage ist ab Freitag, 10.10.2025, 08.00 Uhr, per Mail möglich.
Auf den Bebauungsplan „In der Acht" sowie "In der Acht, 2. Änderung“ sowie den Lageplan (unter Download im unteren Bereich der Website einsehbar) wird verwiesen.
Kaufpreis 230,00 €/m² (voll erschlossen). Es handelt sich hierbei um einen Festpreis.
- Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 bzw. 8 Wochen nach erfolgter Beurkundung (die Fälligkeit wird individuell mit den künftigen Käufern besprochen und festgelegt).
- Auf dem Grundstück ist innerhalb von 5 Jahren ab Besitzübergang ein Wohnhaus nebst den erforderlichen Stellplätzen bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen.
- Erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Föhren vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Föhren ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird.
- Der Verkauf erfolgt ausschließlich an volljährige Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.
Die Reservierung erfolgt für die Dauer von 4 Wochen nach Eingang und Prüfung der Anfrage durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich; sie erhält erst ihre Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich (diese kann auch per Mail erfolgen). Sobald die Reservierung erfolgt ist, wird dies auf der Homepage entsprechend textlich und graphisch dargestellt.
Die darüber hinaus eingehenden Anfragen können daher zunächst nicht bearbeitet bzw. bestätigt werden.
Sofern die aktuelle Reservierung nach Ablauf der Reservierungsfrist (4 Wochen) oder durch Stornierung durch den Antragsteller erlischt, so wird die zeitlich danach eingegangene Reservierungsanfrage berücksichtigt und der Antragsteller entsprechend informiert.
Die Ortsgemeinde Föhren behält sich die Vergabe des Baugrundstücks vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.
Seitens der Ortsgemeinde Föhren wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.
Die Reservierungsanfrage bitten wir ausschließlich per MAIL mit dem Betreff „Baugebiet Föhren, In der Acht, 5. Verkaufsabschnitt“ zu richten an: liegenschaften@schweich.de
Im Anhang der Reservierungsanfrage ist der unter Download zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zwingend beizufügen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Fachbereich 3 – Bauen (Grundstücksmanagement)
Brückenstraße 26
54338 Schweich
(liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1303 bzw. -1323)
Ortsgemeinde Föhren
Ortsbürgermeisterin Rosi Radant
buergermeister@foehren.de
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