Baugebiete

LEIWEN, AUFM FLURGARTEN

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    LEIWEN, BAUGEBIET AUFM FLURGARTEN  

    Die Ortsgemeinde Leiwen bietet ein voll erschlossenes Baugrundstück im Baugebiet "Aufm Flurgarten" an. 

    Das Baugrundstück ist sofort bebaubar. 

    Rahmenbedingungen:

    Beginn des Bewerberverfahrens:                07.11.2025 um 08:00 Uhr

    Ende des Bewerberverfahrens:                   05.12.2025 um 08:00 Uhr

    Der Kaufpreis beträgt 200,00 €/m². Hierbei handelt es sich um einen Mindestpreis im Rahmen eines Bieterverfahrens.

    Die Verfügbarkeit der Grundstücke können Sie dem im unteren Bereich unter Downloads verfügbaren Lageplan entnehmen.

    Auf den Bebauungsplan „Aufm Flurgarten“ wird verwiesen.

    Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beurkundung.

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    Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von 3 Jahre ab Besitzübergang – unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes – ein Wohnhaus bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen; erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Leiwen vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Leiwen ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird.

    Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.

    Im Bewerbungsverfahren zugelassen sind nur Bewerbungen von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss sich im eigenen Namen und für sich selbst bewerben. Bewerbungen als Vertreter eines Dritten sind von der Wertung auszuschließen.

    Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbern mit identischer Preisangabe. Der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt in Anwesenheit des Ortsbürgermeisters (ggf. bei Verhinderung in Anwesenheit seines amtlichen Vertreters), sowie zwei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.

    Nach Ablauf des Bewerberverfahrens werden die Bewerbungen ausgewertet und die Bewerber benachrichtigt.

    Die Ortsgemeinde Leiwen behält sich die Vergabe des Baugrundstückes vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Leiwen wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.

    Bewerbungen bitten wir ausschließlich per Post im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugebiet Leiwen, Aufm Flurgarten“ zu richten an:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 –  Bauen (Grundstücksmanagement)

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

     

    Für die Bewerbung ist der unter Downloads zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zu nutzen.

     

    Optional bitten wir den ebenfalls unter Download zur Verfügung gestellten Umschlagzettel zu verwenden; aufgrund der Vielzahl der derzeit laufenden Bewerbungsverfahren wird die Zuordnung so vereinfacht.

     

    Zu früh oder zu spät eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, ebenso telefonische Bewerbungen o.ä.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 2 – Liegenschaften

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1303 bzw. -1323)

     

    Ortsgemeinde Leiwen

    Ortsbürgermeister Joachim Hagen

    buergermeister@leiwen.de


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