öffentliche Anbietung
Die Ortsgemeinde Leiwen vermietet insgesamt 2 Wohnungen in der Schulstraße 9, 54340 Leiwen im Rahmen eines Bewerberverfahrens.
Rahmenbedingungen:
Beginn des Bewerberverfahrens: 30.01.2026 um 08.00 Uhr
Ende des Bewerberverfahrens: 13.02.2026 um 08.00 Uhr.
Beide Wohnungen haben eine Fläche von jeweils 94,27 m² und sind identisch aufgebaut. Eine Wohnung befindet sich im Erdgeschoss (EG links), die andere im 1. Obergeschoss (OG links).
Die Mietobjekte bestehen aus jeweils folgenden Räumen:
- 4 Zimmer
- 1 Küche
- 1 Diele
- 1 Bad
- 1 Kammer
- außerdem 1 Kellerraum und 1 Stellplatz.
Beide Wohnungen wurden zuletzt von der Ortsgemeinde renoviert und können nach Absprache mit der Verwaltung und Herrn Ortsbürgermeister Joachim Hagen im Zeitraum der öffentlichen Anbietung besichtigt werden.
Die Vermietung ist ab dem 01.03.2026 möglich.
Die Vermietung der Wohnungen erfolgt ausschließlich an Privatpersonen.
Im Bewerbungsverfahren zugelassen sind nur Bewerbungen von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss sich im eigenen Namen und für sich selbst bewerben. Bewerbungen als Vertreter eines Dritten sind von der Wertung auszuschließen.
Die Kaltmiete beträgt 520,00 €/pro Monat; hier handelt es sich um einen Festpreis. Für die Nebenkosten beträgt die Vorauszahlung 250,00 €/pro Monat.
Eine Bewerbung kann für beide Wohnungen abgegeben werden, diese sind vom Bewerber entsprechend zu priorisieren.
Eine Zuteilung für mehr als 1 Wohnung ist nicht möglich.
Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbern auf eine Wohnung bei gleicher Priorisierung. Der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt in Anwesenheit des Ortsbürgermeisters (ggf. bei Verhinderung in Anwesenheit seines amtlichen Vertreters), den Beigeordneten der Ortsgemeinde Leiwen sowie zwei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.
Bei einem nachträglichen Verzicht auf die Zuteilung einer Wohnung soll der nächste Bewerber, der nicht für diese Wohnung berücksichtigt werden konnte, die Wohnung erhalten.
Sollte dieser bereits für die andere Wohnung berücksichtigt sein oder auf die Zuteilung ebenfalls verzichten, soll der nächste Bewerber, der nicht für diese Wohnung berücksichtigt werden konnte, die Wohnung erhalten.
Nach Ablauf des Bewerberverfahrens werden die Bewerbungen ausgewertet und die Bewerber benachrichtigt.
Die Ortsgemeinde Leiwen behält sich die Vergabe der Wohnung vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Wohnung besteht nicht.
Seitens der Ortsgemeinde Leiwen wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Kosten und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.
Bewerbungen bitten wir ausschließlich per Post im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Mietwohnung Schulstraße 9, 54340 Leiwen“ zu richten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Fachbereich 3 – Bauen / Sachgebiet Grundstücksmanagement
Brückenstraße 26
54338 Schweich
Für die Bewerbung ist der unter Downloads zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zu nutzen.
Zu früh oder zu spät eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, ebenso telefonische Bewerbungen o.ä..
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
Fachbereich 3 – Bauen / Sachgebiet Grundstücksmanagement
Brückenstraße 26
54338 Schweich
(liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1320 bzw. -1303)
Ortsgemeinde Leiwen
Ortsbürgermeister Joachim Hagen
buergermeister@leiwen.de
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