Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Schweich a.d. röm Weinstr.

    Die Meldebestätigung ist ausschließlich bei der erstmaligen Anmeldung des Wohnsitzes gebührenfrei. Für jede weitere Ausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 8,00 € erhoben.

  • Rechtsgrundlage