Klimaschutz

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Maßnahmen, die die Verbandsgemeinde Schweich ergreift, um den Klimawandel zu bekämpfen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Hier finden Sie Informationen über die Ziele und Projekte, die die Verbandsgemeinde Schweich hat, um den Klimaschutz voranzutreiben, sowie über die erreichten Erfolge und aktuellen Herausforderungen. Die Verbandsgemeinde Schweich erkennt die Dringlichkeit des Klimawandels und ist entschlossen, ihren Beitrag zu leisten, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Wir arbeiten eng mit unseren Bürgern, Unternehmen und Partnern zusammen, um nachhaltige Lösungen zu entwickeln und umzusetzen und uns für eine lebenswerte Zukunft für alle zu engagieren

Klimaschutz

Sonnenenergie für alle - Förderprogramm für Balkonkraftwerke


Was wird gefördert?

  • Neuanschaffung und Errichtung eines Balkonkraftwerks (Rechnungsdatum ab 22.09.2025 bis spätestens 01.06.2026)
  • maximale Modulleistung von 2.000 Watt und maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt
  • 150 € pauschal pro Balkonkraftwerk

Wer kann sich für eine Förderung bewerben?

  • Jede Privatperson mit Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg in Ihrer selbstbewohnten Wohnung/ ihrem selbst bewohnten Haus
  • Nur ein Antrag pro Haushalt (entsprechend pro Haushalt nur ein Balkonkraftwerk)

Wie wird die Förderung beantragt?

Welche Bedingungen gelten?

  • Die Förderung ist auf 150 € pro Förderantrag beschränkt
  • Insgesamt stehen 90.000€ für die Förderung zur Verfügung
  • Entsprechend können 600 Balkonkraftwerke gefördert werden.
  • Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bei der Kreisverwaltung bearbeitet.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sollten bereits 600 Förderanträge eingegangen sein, besteht die Möglichkeit, dass Sie keine Förderung erhalten.
  • Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden dem Antragsteller zurückgesendet und müssen erneut eingereicht werden. Diese werden in der „Warteschlange“ hinten einsortiert.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? 

  • Kopie(n) der Rechnung(en) über angeschaffte Geräte inkl. Modellbeschreibung
  • Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • Fotodokumentation des installierten Balkonkraftwerks (Bild des Balkonkraftwerks)
  • bei Mieter:innen eine schriftliche Zustimmung der Vermieter:innen im dazu bereitgestellten Formular auf der Webseite des Landkreises Trier-Saarburg
  • bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist die denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vorzulegen.

Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung:

Förderprogramm Balkonkraftwerke - Landkreis Trier-Saarburg