Was wird gefördert?
- Neuanschaffung und Errichtung eines Balkonkraftwerks (Rechnungsdatum ab 22.09.2025 bis spätestens 01.06.2026)
- maximale Modulleistung von 2.000 Watt und maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt
- 150 € pauschal pro Balkonkraftwerk
Wer kann sich für eine Förderung bewerben?
- Jede Privatperson mit Wohnsitz im Landkreis Trier-Saarburg in Ihrer selbstbewohnten Wohnung/ ihrem selbst bewohnten Haus
- Nur ein Antrag pro Haushalt (entsprechend pro Haushalt nur ein Balkonkraftwerk)
Wie wird die Förderung beantragt?
- Die Förderung kann ausschließlich über das digitale Förderantragsformular beantragt werden https://antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?
- Bitte beachten Sie zunächst die Kurzanleitung und die Förderrichtlinie
Welche Bedingungen gelten?
- Die Förderung ist auf 150 € pro Förderantrag beschränkt
- Insgesamt stehen 90.000€ für die Förderung zur Verfügung
- Entsprechend können 600 Balkonkraftwerke gefördert werden.
- Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bei der Kreisverwaltung bearbeitet.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Sollten bereits 600 Förderanträge eingegangen sein, besteht die Möglichkeit, dass Sie keine Förderung erhalten.
- Unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden dem Antragsteller zurückgesendet und müssen erneut eingereicht werden. Diese werden in der „Warteschlange“ hinten einsortiert.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Kopie(n) der Rechnung(en) über angeschaffte Geräte inkl. Modellbeschreibung
- Bestätigung der Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Fotodokumentation des installierten Balkonkraftwerks (Bild des Balkonkraftwerks)
- bei Mieter:innen eine schriftliche Zustimmung der Vermieter:innen im dazu bereitgestellten Formular auf der Webseite des Landkreises Trier-Saarburg
- bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes eingestuft sind, ist die denkmalschutzrechtlichen Genehmigung vorzulegen.
Alle weiteren Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung:

