Die Einrichtung des Halteverbots ist erforderlich, um in den o.g. Zeiträumen einen Schwertransport durchführen zu können.
Wir bitten um Verständnis.
Schweich, 05.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
-Straßenverkehrsbehörde-
Verkehr
Die Einrichtung des Halteverbots ist erforderlich, um in den o.g. Zeiträumen einen Schwertransport durchführen zu können.
Wir bitten um Verständnis.
Schweich, 05.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich
-Straßenverkehrsbehörde-