Baugebiete

Verbandsgemeinde Schweich, "Altes Weinhaus" in 54338 Schweich

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    Schweich, Brückenstraße 46 (Altes Weinhaus)

    Die Verbandsgemeinde Schweich möchte das in ihrem Eigentum stehende Objekt

    „54338 Schweich, Brückenstraße 46, Altes Weinhaus“

    (vorherige Bezeichnung: „Haus Geiben“) an einen Bewerber mit einem zukunftsfähigen Nutzungskonzept langfristig über einen notariellen Erbbaurechtsvertrag vergeben oder durch einen notariellen Kaufvertrag veräußern .

    Das Objekt besteht aus folgenden Flurstücken:

    • Gemarkung Schweich Flur 70 Nrn. 13/6, 13/17 sowie 15/3
    • sowie eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 25 m² aus Flur 70 Nr. 13/24 (2 Stellplätze).


    Die öffentliche Anbietung findet im Zeitraum vom 29.05.2026, 8.00 Uhr, bis zum 26.06.2026, 8.00 Uhr statt.

    Der Mindestkaufpreis beträgt 380.000,00 €; dies ist auch Grundlage für die Berechnung des jährlich zu zahlenden Erbbauzinses (näheres unter "Interessensbekundungsverfahren").

    Die Veräußerung bzw. Vergabe im Wege des Erbbaurechts erfolgt, da die Verbandsgemeinde Schweich die Räumlichkeiten nach dem Umzug in die neuen Verwaltungsräumlichkeiten im Bereich der „Neuen Mitte“ (Brückenstraße, Schweich) nicht mehr benötigt.

    Das Gebäude ist derzeit noch teilweise vermietet. Die Mietverträge sind zum Zeitpunkt des Verkaufs/des Besitzübergangs bzw. Begründung des Erbbaurechts gekündigt; dies kann individuell geregelt werden. Zum Zeitpunkt der öffentlichen Anbietung wird davon ausgegangen, dass das Gebäude zum 31.03.2027 geräumt ist.

    Es gibt keine Nutzungsvorgabe, so dass ein offenes Konzept erstellt werden kann.

    In jedem Fall muss die Nutzung jedoch den Festsetzungen des Bebauungsplans „In den Pöhlengärten“ sowie „In den Pöhlengärten 3. Änderung“ entsprechen; auf den Bebauungsplan wird entsprechend verwiesen.

    Allgemeines

    • Es liegt eine Gutachterliche Stellungnahme des Gutachterausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel vom 14.11.2023 vor. Diese bewertet das Objekt (ohne die beiden o.g. Stellplätze) mit rd. 462.000,00 Euro.
    • Die Vergabe erfolgt sowohl an Privatpersonen als auch an gewerbliche Investoren/Bauträger.

     

    Weitere Angaben zum Objekt:

    • Es handelt sich beim Objekt „Altes Weinhaus“ um ein Kulturdenkmal. Bei geplanten baulichen und gestalterischen Veränderungen des Gebäudes (inkl. Fassade) sind diese im Vorfeld mit der Unteren Denkmalpflegebehörde des Landkreises Trier-Saarburg abzustimmen. https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=1190
    • Kernsanierung 1990/1991; das Objekt wurde ab dem Jahr 1992 einer neuen Nutzung zugeführt (u.a. Gastronomie im Kellergeschoss)
    • Öl-Zentralheizung; aus grundstücksrechtlichen Gründen wird die Heizungsanlage spätestens mit Räumung des Objekts auf Kosten des Eigentümers fachmännisch außer Betrieb genommen; der bisherige Öltank kann ab diesem Zeitpunkt vom neuen Eigentümer nicht mehr genutzt werden; der Brenner verbleibt im Objekt.
    • Holzfenster (Einbau 1990)
    • Elektroinstallation 1990 erneuert/erweitert
    • Dacheindeckung mit Schieferplatten
    • Kleinere Feuchtigkeitsprobleme im Erdgeschoss und Kellergeschoss.
    • kein Aufzug vorhanden.
    • Der rückwärtige Anbau ist im Rahmen der Kernsanierung im Jahr 1990 entstanden.
    • Die der Verwaltung vorliegenden Gebäude-Bestandspläne sind ca. 25-30 Jahre alt. Zu diesem Zwecke werden den Interessenten Vor-Ort-Besichtigungen im Bewerbungs-Zeitfenster nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Hierzu bitte die Mitarbeitenden der Verwaltung kontaktieren (Daten siehe unten).
    • Der Außenanstrich wurde in 2026 erneuert.
    • Die beiden Stellplätze werden im Fall eines Erbbaurechts mit einer entsprechenden Dienstbarkeit zu Gunsten des Erbbauberechtigten belastet; eine Einbeziehung in das Erbbaurecht ist aufgrund der Lage rechtlich nicht möglich. Im Fall eines Verkaufs des Gebäudes wird diese Fläche mitverkauft.

     

    Interessensbekundungsverfahren

    a)

    Folgende Unterlagen sind mit der Interessensbekundung in schriftlicher Form einzureichen:

    • Umfassende Erläuterung eines Nutzungskonzeptes
    • Pläne / Skizzen für einen geplanten Umbau
    • Persönliche Angaben des Bewerbers; der im Downloadbereich zur Verfügung gestellte Bewerberbogen ist zwingend zu nutzen
    • Nachweis der fachlichen Kompetenz (Referenzen)
    • Gebot zur Höhe des Erbbauzinses sowie Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages / bzw. Gebot zur Höhe des Kaufpreises (der Mindestkaufpreis beträgt 380.000,00 €; dies ist auch Grundlage für die Berechnung des jährlich zu zahlenden Erbbauzinses).

     

    b)

    Die Interessensbekundung einschließlich der Unterlagen ist ausschließlich in Papierform in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Schweich, Veräußerung Altes Weinhaus (VG) / Sendung bitte nicht öffnen“ unter Angabe des Absenders zu senden an:

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Fachbereich 3 - Grundstücksmanagement, Brückenstraße 26, 54338 Schweich.

    c)

    Bei dem vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des auf öffentliche Aufträge anwendbaren Vergaberechts, sondern um eine für die Verbandsgemeinde Schweich unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessensbekundung für eine langfristige Erbbaurechtsbestellung/bzw. Verkauf des Anwesens in Verbindung mit dem Nutzungskonzept für die Fläche. Die Verbandsgemeinde Schweich behält sich das Recht vor, das Verfahren jederzeit abzubrechen und ggf. durch ein neues Verfahren zu ersetzen bzw. auf unbestimmte Zeit einzustellen. Die eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

    Den Bewerbern wird hinreichend Gelegenheit gegeben, sich vom Zustand des Objektes, seiner Beschaffenheit und Eignung für das von ihnen geplante Vorhaben zu überzeugen. Besichtigungstermine können nach Abstimmung mit den unten genannten Ansprechpartnern vereinbart werden.

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 - Bauen

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (liegenschaften@schweich.de; Tel. 06502/407-1303 oder -1323)

     

    d)

    Die Interessensbekundungen werden nach folgenden Kriterien und Gewichtungen vom Verbandsgemeinderat bewertet:

    • Nutzungskonzept 50,0 %
    • Höhe des (Erb-)Pachtzinses / Kaufpreises 50,0 %.

     


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