Ortsgemeinde Leiwen

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    öffentliche Anbietung

    Die Ortsgemeinde Leiwen vermietet 1 Wohnung in der Schulstraße 9, 54340 Leiwen im Rahmen eines Bewerberverfahrens.

     

    Rahmenbedingungen:

    Beginn des Bewerberverfahrens:               24.04.2026 um 08.00 Uhr

    Ende des Bewerberverfahrens:                   08.05.2026 um 08.00 Uhr.

    Die Wohnung hat eine Fläche von 94,27 m² . Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss (OG links).

    Das Mietobjekt bestehen aus folgenden Räumen:

    • 4 Zimmer
    • 1 Küche
    • 1 Diele
    • 1 Bad
    • 1 Kammer
    • außerdem 1 Kellerraum und 1 Stellplatz.


    Die Wohnung wurde zuletzt von der Ortsgemeinde renoviert und kann nach Absprache mit der Verwaltung und Herrn Ortsbürgermeister Joachim Hagen im Zeitraum der öffentlichen Anbietung besichtigt werden.

    Die Vermietung ist ab dem 15.05.2026 möglich.

    Die Vermietung der Wohnung erfolgt ausschließlich an Privatpersonen.

    Im Bewerbungsverfahren zugelassen sind nur Bewerbungen von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss sich im eigenen Namen und für sich selbst bewerben. Bewerbungen als Vertreter eines Dritten sind von der Wertung auszuschließen.

    Die Kaltmiete beträgt 520,00 €/pro Monat; hier handelt es sich um einen Festpreis. Für die Nebenkosten beträgt die Vorauszahlung 250,00 €/pro Monat.

    Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbern . Der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt durch den Ältestenrat der Ortsgemeinde Leiwen sowie zwei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.

    Bei einem nachträglichen Verzicht auf die Zuteilung soll der nächste Bewerber, der nicht für diese Wohnung berücksichtigt werden konnte, die Wohnung erhalten.

    Sollte dieser bereits für die andere Wohnung berücksichtigt sein oder auf die Zuteilung ebenfalls verzichten, soll der nächste Bewerber, der nicht für diese Wohnung berücksichtigt werden konnte, die Wohnung erhalten.

    Nach Ablauf des Bewerberverfahrens werden die Bewerbungen ausgewertet und die Bewerber benachrichtigt.

    Die Ortsgemeinde Leiwen behält sich die Vergabe der Wohnung vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Wohnung besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Leiwen wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Kosten und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.

    Bewerbungen bitten wir ausschließlich per Post im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Mietwohnung Schulstraße 9, 54340 Leiwen“ zu richten an:

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 – Bauen / Sachgebiet Grundstücksmanagement

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

     

    Für die Bewerbung ist der unter Downloads zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zu nutzen.

    Zu früh oder zu spät eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, ebenso telefonische Bewerbungen o.ä..

     

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 – Bauen / Sachgebiet Grundstücksmanagement

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1320 bzw. -1303)

     

    Ortsgemeinde Leiwen

    Ortsbürgermeister Joachim Hagen

    buergermeister@leiwen.de