E-Mail Vorkampagne Wasserzählerablesung/ Jahresablesung 2023


E-Mail Vorkampagne

Wie im Vorjahr 2022 erhalten Sie auch in diesem Jahr im Rahmen einer E-Mail Vorkampagne (2x) eine E-Mail. Der Versand der ersten E-Mail erfolgt am 17.11.2023. Sofern Sie bis zum 23.11.2023 keinen Wasserzählerstand übermittelt haben sollten, erhalten Sie am 24.11.2023 eine zweite E-Mail als Erinnerung. Wir möchten Sie bitten, uns Ihren aktuellen Wasserzählerstand elektronisch zu übermitteln, damit wir den Wasser- und Abwasserverbrauch für das Jahr 2023 abrechnen können.

Ihre Daten werden selbstverständlich verschlüsselt übertragen und nur zum Zwecke der Zählerablesung verwendet.

Sollten Sie bis zum 26.11.2023 Ihren Zählerstand nicht über den mitgesendeten Link gemeldet haben, erhalten Sie eine Ablesekarte per Post.

Der in der E-Mail enthaltene Link bleibt während des kompletten Ablesezeitraums nutzbar und kann gerne als Alternative zur Ablesekarte genutzt werden.


Jahresablesung 

Wie bereits in den vergangenen Jahren, erhalten Sie ein Anschreiben mit anhängender Ablesekarte, mit der Sie Ihren Wasserzählerstand selbst ablesen und an uns übermitteln können. Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Zählerstände müssen bis zum 31.12.2023 mitgeteilt werden.

Sollten wir bis zu diesem Termin keine Mitteilung von Ihnen erhalten, werden die Zählerstände anhand der Vorjahresverbräuche gemäß § 20 Abs. 3 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung der Verbandsgemeinde Schweich vom 25.08.2020 geschätzt. Eine Kontrolle der nicht mitgeteilten Zählerstände findet spätestens beim turnusmäßig vorgeschriebenen Wechsel des Wasserzählers statt.

Parallel zu dem Karten-Ablesesystem werden die Wasserzähler in den nächsten Jahren weiterhin nach und nach flächendeckend gegen Funkwasserzähler ersetzt, sodass dann auch die Kundenselbstablesung entfällt. Mit der Umstellung auf Funkwasserzähler wurde bereits im Jahr 2020 begonnen.

 

Kundinnen und Kunden die bereits einen Funkwasserzähler eingebaut haben, erhalten somit auch keine Ablesekarte mehr.

Sollten Sie uns bereits durch die E-Mail Vorkampagne den Zählerstand mitgeteilt haben, entfällt hier ebenfalls eine Zusendung der Ablesekarte.