Verwaltung

E-Rechnung als Pflicht ab dem 01. April 2025


Am 01. April 2025 tritt die E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) in Kraft. Ab diesem Datum sind alle Rechnungssteller gemäß §3 ERechVORP verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu erstellen und zu übermitteln. Diese Maßnahme markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und effizienter Verwaltungsprozesse in Rheinland-Pfalz.

Einführung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz (ZRE)

Alle elektronischen Rechnungen sind der Verbandsgemeinde Schweich sowie ihren Ortsgemeinden über den Zentralen Rechnungseingang Rheinland-Pfalz (ZRE) zuzustellen. Diese zentrale Lösung soll die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen optimieren und vereinfachen. Für Rechnungssteller stehen auf der Webseite des ZRE detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern: ZRE für Rechnungssteller.

Akzeptierte Formate für elektronische Rechnungen

Die Verbandsgemeinde Schweich akzeptiert ausschließlich bestimmte Formate für elektronische Rechnungen:

  1. XRechnung: Empfohlen wird die Nutzung des XRechnung-Standards in seiner jeweils aktuell gültigen Fassung. Dieser Standard gewährleistet eine reibungslose und normgerechte Übermittlung von Rechnungsdaten.
  2. ZUGFeRD: Alternativ wird das ZUGFeRD-Format in der jeweils aktuellen Fassung akzeptiert, sofern es den Anforderungen der europäischen Norm EN-16931 entspricht. Darüber hinaus muss es den Bestimmungen des E-Rechnungsgesetzes-RLP, der E-Rechnungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie den Nutzungsbedingungen des ZRE genügen.

Wichtigkeit der Leitweg-ID

Für die korrekte Übermittlung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist die Angabe der Leitweg-ID zwingend erforderlich. Die spezifische Leitweg-ID für die Verbandsgemeinde Schweich und ihre Ortsgemeinden lautet: 072355006000-001-32. Diese ID stellt sicher, dass die Rechnung korrekt zugeordnet und verarbeitet werden kann.

Alternative Möglichkeit: PDF-Rechnung

Sollten Sie von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ausgenommen sein, bleibt die Möglichkeit bestehen, Rechnungen als PDF-Dateien zu übermitteln. Diese können per E-Mail an die Adresse rechnung@schweich.de gesendet werden.

Diese Umstellung auf elektronische Rechnungen verspricht nicht nur eine erhöhte Effizienz, sondern unterstützt auch die nachhaltige Entwicklung durch die Reduzierung von Papierverbrauch. Alle beteiligten Parteien sind angehalten, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und entsprechende Anpassungen in ihren Prozessen vorzunehmen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.


weitere Informationen finden Sie hier