Sicherheit/Strassenverkehr

Freundlicher Appell zur Rücksichtnahme


Liebe Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer,

bitte parken Sie Ihre Fahrzeuge nicht auf den Gehwegen. Diese sind ausschließlich für die schwächste Gruppe der Verkehrsteilnehmer, für die Fußgänger vorgesehen. Dabei sind insbesondere die Rollstuhlfahrer, die Senioren, die Eltern mit ihren Kinderwagen, die Kleinkinder mit Ihren Fahrrädern und auch alle übrigen Fußgänger auf einen barrierefreien Gehweg angewiesen. Der Gesetzgeber hat daher die Bußgeldsätze für das verbotswidrige Halten/Parken auf Gehwegen im vergangenen Jahr drastisch erhöht:

BußgeldbestandBußgelder in EuroPunkte
Unzulässig auf Geh- und Radweg geparkt55
- mit Behinderung701
- mit Gefährdung801
- mit Sachbeschädigung1001
- länger als 1 Stunde701
- länger als 1 Stunde mit Behinderung801

Als zuständige Straßenverkehrsbehörde haben wir ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass unsere Geh- und Radwege für diese vulnerablen Gruppen frei bleiben. Unsere Überwachungskräfte für den ruhenden Verkehr sind angewiesen, das verbotswidrige Halten/Parken auf Geh- und Radwegen zu ahnden. Sofern das Parken teilweise auf dem Gehweg erlaubt ist, wird dies durch Verkehrszeichen und/oder eine Markierung angezeigt.

Bitte tragen Sie durch Ihr vorbildliches Verhalten mit dazu bei, dass die Gehwege frei bleiben.

Herzlichen Dank.

Straßenverkehrsbehörde Schweich