Baugebiet Oberer Frieden Fastrau

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    - Derzeit 1 Grundstück verfügbar -

    Die Ortsgemeinde Fell bietet voll erschlossene Baugrundstücke im Baugebiet "Oberer Frieden in Fastrau“ zum Verkauf an. Die Baugrundstücke sind sofort bebaubar.

    Die Verfügbarkeit können Sie in dem im unteren Bereich unter Downloads verfügbaren Lageplan entnehmen.

    Rahmenbedingungen:

    •  Kaufpreis 170,00 €/m²
    • Der Verkauf der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.
    • Einzelhaus- bzw. Doppelhausbebauung jeweils zur Eigennutzung möglich
    • Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von 5 Jahren ab Besitzübergang ein Wohnhaus bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen; erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Fell vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Fell ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird. Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beurkundung.
    • Die Ortsgemeinde Fell behält sich den Verkauf der jeweiligen Baugrundstücke vor. Ein Rechtsanspruch auf Verkauf eines Grundstücks besteht nicht. Seitens der Ortsgemeinde Fell wird darauf hingewiesen, dass keine dem Interessenten entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.
    •  Auf den Bebauungsplan „Oberer Frieden in Fastrau“ samt allen Änderungen wird verwiesen.

     

    Reservierungswünsche bitten wir per Email zu richten an:

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 2 – Liegenschaften

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    06502/407-1303 bzw. 06502/407-1323

    liegenschaften@schweich.de


    Bei Reservierung sind zwingend die vollständige Wohnanschrift und eine Telefonnummer mit anzugeben.

     

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

    Ortsgemeinde Fell

    Herr Ortsbürgermeister Alfons Rodens

    buergermeister@fell-mosel.de

    54341 Fell, Alte Schule/Kirchstraße 43

    Sprechstunden: Donnerstags 18.00-19.00 Uhr / Samstags 11.00-12.00 Uhr

     

    Ortsvorsteher Michael Löwen

    (Michael.loewen@ris.schweich.de