Baugebiete

LEIWEN, AUFM FLURGARTEN

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    LEIWEN, BAUGEBIET AUFM FLURGARTEN  

    Die Ortsgemeinde Leiwen veräußert ein weiteres voll erschlossenes Baugrundstück im Baugebiet "Aufm Flurgarten" an. Das Baugrundstück ist sofort bebaubar. 

    Eine Reservierungsanfrage ist ab Freitag, 30.01.2026, 08.00, per Mail möglich.

    Der Kaufpreis beträgt 200,00 €/m². Hierbei handelt es sich um einen Festpreis .

    • Auf den Bebauungsplan „Aufm Flurgarten“ sowie den Lageplan (unter Download im unteren Bereich der Website einsehbar) wird verwiesen.
    • Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beurkundung.
    • Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von 3 Jahren ab Besitzübergang – unter Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes – ein Wohnhaus nebst den erforderlichen Stellplätzen bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen; erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Leiwen vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Leiwen ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird.
    • Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger. Zugelassen sind nur Bewerbungen von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss sich im eigenen Namen und für sich selbst bewerben. Bewerbungen als Vertreter eines Dritten sind von der Wertung auszuschließen.
    • Die Reservierung erfolgt für die Dauer von 4 Wochen nach Eingang und Prüfung der Anfrage durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich; sie erhält erst ihre Gültigkeit nach schriftlicher Bestätigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich (diese kann auch per Mail erfolgen). Sobald die Resevierung erfolgt ist, wird dies auf der Homepage entsprechend textlich und graphisch dargestellt.
    • Die darüber hinaus gehenden Anfragen können daher zunächst nicht bearbeitet bzw. bestätigt werden.
    • Sofern die aktuelle Reservierung nach Ablauf der Reservierungsfrist (4 Wochen) oder durch Stornierung durch den Antragsteller erlischt, so wird die zeitlich danach eingegangene Reservierungsanfrage berücksichtigt und der Antragsteller entsprechend informiert.


    Die Ortsgemeinde Leiwen behält sich die Vergabe des Baugrundstückes vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Leiwen wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers.

    Die Reservierungsanfrage bitten wir ausschließlich per MAIL mit dem Betreff „Baugebiet Leiwen, Aufm Flurgarten“ zu richten an: liegenschaften@schweich.de

    Im Anhang der Reservierungsanfrage ist der unter Download zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zwingend beizufügen.

    Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 –  Bauen (Grundstücksmanagement)

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    06502/407-1303 bzw. -1323)

     

    Ortsgemeinde Leiwen

    Ortsbürgermeister Joachim Hagen

    buergermeister@leiwen.de


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