Baugebiete

Trittenheim, Baugebiet "Felder aufm Sträßchen"

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    Trittenheim, Baugebiet Felder aufm Sträßchen 

    Die Ortsgemeinde Trittenheim veräußert 19 Baugrundstücke im Baugebiet "Felder aufm Sträßchen" im Rahmen eines Bewerberverfahrens. Die Baugrundstücke sind ab ca. Frühjahr 2025 erschlossen und dann bebaubar (Änderungen im Bauzeitenplan bleiben vorbehalten).

     

    Rahmenbedingungen:

     

    Beginn des Bewerberverfahrens:               12.04.2024 um 08:00 Uhr

    Ende des Bewerberverfahrens:                   10.05.2024 um 08:00 Uhr

     

    Die Verfügbarkeit der Grundstücke können Sie dem im unteren Bereich unter Downloads verfügbaren Lageplan entnehmen.

    Auf den Bebauungsplan „Felder aufm Sträßchen II“ wird verwiesen.

    Kaufpreis 180,00 €/m² (voll erschlossen), hierbei handelt es sich um einen Festpreis.

    Besitzübergang ist der Tag der vollständigen Kaufpreiszahlung; der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Beurkundung.

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    Auf dem jeweiligen Grundstück ist innerhalb von zwei Jahren ab Zugang der Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich über die formale Baufeldfreigabe mit dem Bau zu beginnen (Tiefbau-/Gründungsarbeiten) und spätestens innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren ab Zugang der Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich ein Wohnhaus bebauungsplankonform bezugsfertig zu errichten und fertigzustellen.

    Erfolgt die Bebauung nicht oder nicht fristgerecht, so behält sich die Ortsgemeinde Trittenheim vor, das Baugrundstück zurück zu erwerben (im Grundbuch zu sicherndes Baugebot). Dieses Recht steht der Ortsgemeinde Trittenheim ebenfalls zu, wenn das Baugrundstück vor Bebauung weiterverkauft wird. 

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    Es kann auf maximal 5 Grundstücke geboten werden, diese sind vom Bewerber entsprechend zu priorisieren.

    Eine Zuteilung für mehr als 1 Baugrundstück ist nicht möglich.

    Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt ausschließlich an Privatpersonen, nicht an gewerbliche Investoren/Bauträger.

    Im Bewerbungsverfahren zugelassen sind nur Bewerbungen von natürlichen Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss sich im eigenen Namen und für sich selbst bewerben. Bewerbungen als Vertreter eines Dritten sind von der Wertung auszuschließen.

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    Das Los entscheidet bei mehreren Bewerbern auf ein Baugrundstück bei gleicher Priorisierung. Der ggf. notwendige Losentscheid erfolgt in aufsteigender Reihenfolge der Flurstücksnummern, und zwar in Anwesenheit des Ortsbürgermeisters (ggf. bei Verhinderung in Anwesenheit seines amtlichen Vertreters), den Beigeordneten der Ortsgemeinde Trittenheim sowie zwei Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich.

    Bei einem nachträglichen Verzicht auf die Zuteilung eines Grundstücks soll der nächste Bewerber, der nicht für dieses Baugrundstück berücksichtigt werden konnte, das Grundstück erhalten.

    Sollte dieser bereits für ein anderes Grundstück berücksichtigt sein oder auf die Zuteilung ebenfalls verzichten, erfolgt der Verkauf dieses Baugrundstücks zu einem späteren Zeitpunkt; es werden je Grundstück nur 2 Lose gezogen.


    Nach Ablauf des Bewerberverfahrens werden die Bewerbungen ausgewertet und die Bewerber benachrichtigt.

    Die Ortsgemeinde Trittenheim behält sich die Vergabe der Baugrundstücke vor. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstücks besteht nicht.

    Seitens der Ortsgemeinde Trittenheim wird darauf hingewiesen, dass keine dem Bewerber entstandenen Planungskosten (z.B. Architektenkosten etc.) und sonstigen Auslagen, übernommen werden. Diese gehen in jedem Falle ausschließlich zu Lasten des Bewerbers. 

     

    Bewerbungen bitten wir ausschließlich per Post im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugebiet Trittenheim, Felder aufm Sträßchen“ zu richten an:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 Bauen (Grundstücksmanagement)

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

     

    Für die Bewerbung ist der unter Download zur Verfügung gestellte Bewerberbogen zu nutzen.

    Optional bitten wir den ebenfalls unter Download zur Verfügung gestellten Umschlagzettel zu verwenden; aufgrund der Vielzahl der derzeit laufenden Bewerbungsverfahren wird die Zuordnung so vereinfacht.

    Zu früh oder zu spät eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden, ebenso telefonische Bewerbungen o.ä.


    Weitere Informationen erhalten Sie unter:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Schweich

    Fachbereich 3 Bauen (Grundstücksmanagement)

    Brückenstraße 26

    54338 Schweich

    (liegenschaften@schweich.de; 06502/407-1303 bzw. -1323)

     

    Ortsgemeinde Trittenheim

    Ortsbürgermeister Franz-Josef Bollig

    buergermeister@trittenheim.de


    Downloads: