Das Betreuungsangebot findet von Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Sie gestalten gemeinsam mit weiteren Betreuungskräften die Nachmittagsbetreuung und geben das Mittagessen aus.
Die wöchentliche Arbeitszeit ist mit 6 Stunden an 3 Arbeitstagen vorgesehen.
Das Arbeitsverhältnis, das als geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vereinbart werden soll, bestimmt sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V).
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 26.07.2026 an
oder an die
Ortsgemeinde Kenn
Herrn Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner
Bahnhofstraße 28, 54344 Kenn
Bewerbungen per E-Mail sind als PDF-Datei (möglichst in einer Datei) zu übersenden. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert. Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Wir bitten daher von der Zusendung von Originalen, Mappen o. Ä. abzusehen.
