Das Betreuungsangebot findet von Montag bis Freitag von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Sie gestalten gemeinsam mit weiteren Betreuungskräften die Nachmittagsbetreuung und geben das Mittagessen aus.
Die wöchentliche Arbeitszeit ist in einem Zeitfenster von 4 bis 6 Stunden an 3 bis 4 Arbeitstagen vorgesehen.
Zur Arbeitszeit kommt eine tägliche Vorbereitungszeit von 20 Minuten hinzu.
Das Arbeitsverhältnis, das als geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vereinbart werden soll, bestimmt sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V).
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 20.07.2025 an
oder an die
Ortsgemeinde Kenn
Herrn Ortsbürgermeister Dr. Burkhard Apsner
Bahnhofstraße 28, 54344 Kenn
Bewerbungen per E-Mail sind als PDF-Datei (möglichst in einer Datei) zu übersenden. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert. Postalisch eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Wir bitten daher von der Zusendung von Originalen, Mappen o. Ä. abzusehen.